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ELGA: eMedikation

Alle Medikamente auf einen Blick: dafür sorgt die eMedikation, eine Funktion der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA), die österreichweit den ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern (z.B. Apotheken, Ordinationen und öffentlichen Krankenhäusern) zur Verfügung steht. Von Ärztinnen und Ärzten verordnete und in der Apotheke abgegebene Medikamente werden in Form einer sogenannten „eMedikationsliste“ für 18 Monate in ELGA verfügbar gemacht. Alle ELGA-Teilnehmerinnen und ELGA-Teilnehmer können über das ELGA-Portal ihre eMedikationsliste einsehen. In ihrer eMedikationsliste am ELGA-Portal sehen sie sowohl ihre verschriebenen und in der Apotheke bereits abgeholten Medikamente, als auch noch offene Rezepte. Einträge, die älter als 18 Monate sind, werden automatisch aus der eMedikationsliste entfernt.
Hinweis: Das Gesundheitstelematikgesetz verwendet die Bezeichnung „eMedikation”.

Was ist der Nutzen von eMedikation?

Mit der eMedikationsliste haben ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA), also z.B. eine Hausärztin, ein Hausarzt oder ein Krankenhaus, sofern sie ELGA verwenden, einen aktuellen Überblick über die verordneten und in der Apotheke an die ELGA-Teilnehmerin oder den ELGA-Teilnehmer  abgegebenen Medikamente. Damit können diese besser auf unerwünschte Wechselwirkungen überprüft werden. Es können so auch unnötige Doppelverschreibungen vermieden werden. Um eine bessere Beratung beim zusätzlichen Kauf von rezeptfreien Medikamenten anzubieten, können Apothekerinnen und Apotheker ebenfalls auf die eMedikationsliste zugreifen. 

eMedikation bei Ärztinnen und Ärzten

Niedergelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sind verpflichtet, verordnete Medikamente in der eMedikation zu speichern. Diese Pflicht trifft ab 1. Jänner 2026 grundsätzlich auch Wahlärztinnen und Wahlärzte. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte können Ihre eMedikationsliste einsehen und haben damit eine zusätzliche Entscheidungsgrundlage für Diagnostik und Therapie.

eMedikation in der Apotheke

Durch Scannen des Codes auf einem Rezept kann die Apotheke die ärztliche Verordnung auslesen und die Abgabe der verordneten Medikamente in der ELGA der betroffenen Person speichern. Durch Stecken der e-card kann die Apotheke auch rezeptfreie Medikamente (sogenannte „OTC-Produkte“ [„Over the counter“]), die wechselwirkungsrelevant sind, eintragen und die gesamte eMedikationsliste für eine Wechselwirkungsprüfung oder Beratung abrufen.

Wer kann auf die eMedikationsliste zugreifen?

Auf die eMedikationsliste dürfen nur jene ELGA-GDA zugreifen, bei denen die Patientin oder der Patient aktuell in Behandlung bzw. Betreuung sind. Apotheken, die nur ein Rezept einlesen, haben ausschließlich Zugriff auf jene Medikamente, die auch auf dem Rezept angeführt sind.

Die eigene eMedikationsliste abrufen

Bürgerinnen und Bürger können ihre eMedikationsliste auch selbst über das ELGA-Portal bzw. die ELGA-Ombudsstelle abrufen und ausdrucken. Die eMedikationsliste listet alle abgeholten und offenen Rezepte samt Medikamentennamen.

Weitere Informationen, Erklärvideos, Fragen und Antworten etc. finden Sie unter eMedikation (SVC).

Was ist der Unterschied zwischen eMedikation und eRezept?

eMedikation ist eine Anwendung der elektronischen Gesundheitsakte ELGA, mit der unerwünschte Wechselwirkungen und Mehrfachverordnungen von Medikamenten verhindert werden können. Mit der eMedikation werden medizinische Informationen übermittelt. Von ELGA bzw. der eMedikation können Sie sich abmelden.

Ein wichtiger Teil der administrativen Daten, die für die Verrechnung mit der Sozialversicherung notwendig sind, z.B. Versicherungsstatus, Rezeptgebührenbefreiung etc., liegt über eMedikation nicht vor und musste daher bisher von den Versicherten übermittelt werden. Diese bisher fehlenden Daten stehen beim eRezept automatisch zur Verfügung. Mit eRezept wird das derzeit papiergebundene Kassenrezept abgelöst. Vom eRezept können Sie sich daher nicht abmelden.

Weitere Informationen finden Sie unter eRezept - Fragen und Antworten (chipcarte.at).

Letzte Aktualisierung: 22. April 2025

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Abgenommen durch: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, ELGA GmbH

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