Medikamente: Sicher und wirksam behandeln
Inhaltsverzeichnis
Wie erfolgt die Behandlung mit Arzneimitteln?
Entscheidend für den Erfolg einer medikamentösen Behandlung ist die Medikation: Die Ärztin/der Arzt wählt ein Medikament für die Behandlung aus, erklärt der Patientin oder dem Patienten die Dosierung und Anwendung des Medikaments sowie seine Wirkung und gibt Hinweise zu möglichen Nebenwirkungen.
Die medikamentöse Behandlung kann mit rezeptfreien oder rezeptpflichtigen Arzneimitteln erfolgen. Dafür stellt die Ärztin/der Arzt ein Rezept aus. Die Anwendung der ärztlich verschriebenen Medikamente erfolgt in den meisten Fällen selbstständig durch die Patientin oder den Patienten.
Hinweis
Bestimmte Arzneimittel (z.B. viele Medikamente bei Chemotherapien) dürfen nur von Fachpersonal angewendet werden. In Spitälern kann die Einnahme durch das Pflegepersonal überwacht werden.
Wer darf Arzneimittel abgeben?
Damit nur sichere und geprüfte Medikamente für die Behandlung eingesetzt werden, dürfen sie grundsätzlich nur in Apotheken oder in Hausapotheken niedergelassener Ärztinnen und Ärzte abgegeben werden. In Spitälern werden die Medikamente durch Krankenhausapotheken abgegeben.
Rezeptpflichtige Arzneimittel werden seit Februar 2019 mit speziellen Sicherheitsmerkmalen auf den Verpackungen ausgestattet, um gefälschte Arzneimittel in der legalen Lieferkette auszuschließen. Damit kann die Echtheit des Medikaments bei der Ausgabe in der Apotheke geprüft werden. Grundlage ist die Arzneimittel-Fälschungsrichtlinie (2011/62 EU), sie sorgt für mehr Schutz vor gefälschten Medikamenten.
Rezeptfreie, in Österreich zugelassene Medikamente dürfen auch durch registrierte und mit einem Sicherheitslogo gekennzeichnete, legale Internet-Apotheken verkauft werden.
Warum ist Therapietreue wichtig?
Wird die Einnahme von Medikamenten von der Patientin/vom Patienten ohne ärztliche Verordnung verändert, kann dies die erwünschte Wirkung beeinflussen oder die Gesundheit gefährden, z.B. bei vorzeitigem Absetzen der Medikamente oder einer Veränderung der Dosis. Auch die Einnahme anderer Arzneimittel kann die gewünschte Wirkung der Behandlung beeinflussen.
Die von der Ärztin/vom Arzt verordnete Behandlung mit Arzneimitteln kann von den Angaben in der Gebrauchsinformation abweichen, da die Ärztin/der Arzt eine individuelle Therapie verordnen kann. In jedem Fall muss die Ärztin/der Arzt die Patientin/den Patienten über das Arzneimittel und seinen Gebrauch informieren, das heißt über den Wirkstoff, mögliche unerwünschte Wirkungen, Wechselwirkungen oder Gegenanzeigen.
Mehr zum Thema Arzt-Patienten-Gespräch bzw. Medikamentenbehandlung finden Sie unter Arztbesuch. Hier können Sie einen Medikamenten-Einnahmeplan zum Ausfüllen herunterladen.
Gebrauch von rezeptfreien Arzneimitteln
Gegen leichte Beschwerden können Konsumentinnen und Konsumenten rezeptfreie Arzneimittel (OTC-Medikamente) auch ohne ärztliche Kontrolle anwenden. Man spricht in diesem Zusammenhang von Selbstmedikation. Die Patientin/der Patient trifft eigenverantwortlich die Entscheidung, ob Beschwerden nur gering und vorübergehend sind oder ob eine Erkrankung vorliegen kann, die durch eine Ärztin/einen Arzt behandelt werden muss.
Wechselwirkungen
Arzneimittel können unerwünschte Wechselwirkungen verursachen. Um Gesundheitsrisiken zu vermeiden, ist es daher wichtig, dass die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt bei der Auswahl eines Arzneimittels berücksichtigt, ob die Patientin/der Patient bereits Arzneimittel einnimmt. Wechselwirkungen können auch bei einer Selbstmedikation oder mit Nahrungs- bzw. Nahrungsergänzungsmitteln auftreten!
Hinweis
Die OTC-Liste enthält jene rezeptfreien Arzneimittel, die zu unerwünschten Wechselwirkungen führen können.
Arzneimittelunverträglichkeit
Personen können gegen einen bestimmten Wirkstoff eine Unverträglichkeit entwickeln. Das kann ein Gesundheitsrisiko darstellen. Ein Beispiel für eine Unverträglichkeit ist eine Arzneimittelallergie (z.B. gegen bestimmte Antibiotika). Arzneimittelunverträglichkeiten müssen bei der Verschreibung eines Medikaments, bei der Anwendung und bei der Selbstmedikation berücksichtigt werden.
Wohin kann ich mich wenden?
Die Selbstmedikation ist nur mit rezeptfreien Arzneimitteln erlaubt. Für die Beratung stehen Ärztinnen und Ärzte oder Apothekerinnen und Apotheker zur Verfügung.
Für die Behandlung mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist eine ärztliche Verordnung (Rezept) erforderlich. Kassenrezepte sind grundsätzlich eine Voraussetzung für die Erstattung der Arzneimittelkosten durch die Krankenkasse. In Ausnahmefällen ist eine nachträgliche Kostenübernahme möglich. Arzneimittel auf Kosten der Krankenversicherung können von folgenden Stellen verschrieben werden:
- niedergelassene Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin oder niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte mit Kassenvertrag,
- öffentliche Spitäler bei Vorliegen einer entsprechenden Vereinbarung mit den Krankenkassen,
- Ambulatorien von Krankenkassen.
Außerdem können auch Wahlärztinnen/Wahlärzte und Spitalsärztinnen/Spitalsärzte bei der Entlassung nach einer stationären Behandlung Arzneimittel verschreiben. Für die Erstattung durch die Krankenkasse müssen diese Privatrezepte – wenn kein Rezepturrecht besteht – auf ein Kassenrezept umgeschrieben werden. Dies kann bei einer niedergelassenen Ärztin/einem niedergelassenen Arzt mit Kassenvertrag oder bei der Krankenkasse (chefärztlicher Dienst, Kassenambulatorium) erfolgen. Es können jedoch auch mit Krankenanstalten Rezepturvereinbarungen abgeschlossen werden. In diesem Fall stellen sie Kassenrezepte aus.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die Kosten für die Behandlung durch eine Vertragsärztin/einen Vertragsarzt oder in einer Vertragseinrichtung, z.B. Kassenambulatorium, sind durch die Sozialversicherung (Selbstbehalte sind möglich) abgedeckt. Zur Behandlung können Ärztinnen und Ärzte Arzneimittel mittels eines Rezeptes verschreiben.
Was noch zum Behandlungserfolg beiträgt
Viele, vor allem chronische Erkrankungen machen eine umfassende Behandlung notwendig. Die medikamentöse Therapie ist ein wichtiger Teil der medizinischen Versorgung der Patientinnen/Patienten. Auch eine aktive Gesundheitsvorsorge der Betroffenen kann viel zum Behandlungserfolg beitragen.
Eine positive Änderung der Lebensweise bewirkt zumeist, dass sich der Gesundheitszustand nachhaltig verbessert. Dazu zählen:
- ausgewogene Ernährung,
- ausreichende Bewegung,
- eine Reduktion des Alkohol- und Nikotinkonsums sowie
- die langfristige Reduktion von Übergewicht.
Mehr Informationen finden Sie unter Gesund Leben.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 11. Juli 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Dr. Christoph Baumgärtel