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Logopädie

Logopädinnen und Logopäden sind in der Untersuchung, der Diagnose, der Therapie sowie der Prävention, der Beratung und der Förderung bzw. wissenschaftlichen Erforschung von menschlichen Kommunikationsstörungen im verbalen und nonverbalen Bereich und den damit in Zusammenhang stehenden Störungen und Behinderungen tätig.

Offizielle Berufsbezeichnung

Logopädin und Logopäde

Aufgaben und Arbeitsbereiche

Sie sind befähigt, Störungen des Sprachverständisses, der gesprochenen und geschriebenen Sprache, des Sprechens, der Atmung, der Stimme, der Mundfunktionen, des Schluckens, des Hörvermögens, der Wahrnehmung und des nonverbalen Bereichs zu untersuchen, zu diagnostizieren und zu behandeln. Darunter sind Störungen wie z.B. Legasthenie, Lese-Rechtschreib-Störung, Stottern, Näseln, aber auch Sprachverlust nach Schlaganfall, neurologische Erkrankungen sowie nach Unfällen oder chirurgischen Eingriffen, Fehlbildungen, Störungen bei der Nahrungsaufnahme oder des Schluckens, kommunikative Störungen bei Behinderungen wie Autismus oder Down-Syndrom u.v.m. zu verstehen.

Logopädinnen und Logopäden unterstützen Patientinnen und Patienten aller Altersgruppen beim Erwerb sowie Erhalt und bei der Rehabilitation sämtlicher Funktionen in den angeführten Bereichen mit diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen. Logopädinnen und Logopäden sind auch in der Prävention tätig, so z.B. bei der Früherkennung von Kommunikationsstörungen im Kleinkindalter und in Kindergärten. In der audiometrischen Untersuchung messen Logopädinnen und Logopäden u.a. auch das Hörvermögen. Logopädinnen und Logopäden führen die Behandlung von der Befunderhebung über die Festlegung von Therapiezielen und -planung bis zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen durch. Die Behandlung kann in Einzel- oder Gruppentherapie erfolgen. In der Logopädie kommt eine Vielzahl an unterschiedlichen Methoden, die jeweils individuell abgestimmt werden, zur Anwendung.

Wo arbeiten Logopädinnen und Logopäden?

Logopädinnen und Logopäden sind in den unterschiedlichsten Einrichtungen tätig. Sie arbeiten z.B. in Spitälern, Ambulatorien, Sanatorien, Rehabilitations- und Therapieeinrichtungen, Instituten, Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Schulen oder Kindergärten sowie in der freien Praxis. Logopädinnen und Logopäden können ihren Beruf in einem Dienstverhältnis oder freiberuflich in einer eigenen Praxis ausüben.

Fundierte Ausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre und erfolgt an Fachhochschulen (Studiengang Logopädie, Phoniatrie, Audiologie). Sie schließt mit dem akademischen Grad eines Bachelor of Science in Health Studies (BSc) ab. Um ständig auf dem aktuellen Stand zu sein, müssen sich Logopädinnen und Logopäden regelmäßig fortbilden.

Seit Juli 2018 gilt die verpflichtende Registrierung für Logopädinnen und Logopäden im Gesundheitsberuferegister.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Im Krankenhaus

Wenn Sie während eines Spitalsaufenthaltes von einer Logopädin oder einem Logopäden betreut werden, sind die Kosten dafür abgedeckt. Weitere Informationen finden Sie unter Krankenhausaufenthalt.

Einige Krankenhäuser haben eine logopädische Ambulanz, in der Sie nach ärztlicher Verordnung und deren Bewilligung eine Behandlung in Anspruch nehmen können. Die Kosten hierfür sind durch den Sozialversicherungsträger abgedeckt.

Bei einem Reha- oder Kuraufenthalt

Wenn Sie während eines von der Sozialversicherung bewilligten Reha- oder Kuraufenthaltes von einer Logopädin oder einem Logopäden betreut werden, sind die Kosten dafür abgedeckt. Für Reha- und Kuraufenthalte ist von der Versicherten oder dem Versicherten eine einkommensabhängige Zuzahlung zu leisten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Sozialversicherung. Wissenswertes über den Kuraufenthalt und damit verbundene Kosten finden Sie unter Rehabilitations- und Kuraufenthalt.

Im niedergelassenen Bereich

Wenn eine logopädische Therapie krankheitsbedingt ärztlich verordnet wird und die Logopädin oder der Logopäde einen Vertrag mit Ihrem Sozialversicherungsträger hat, sind die Kosten abgedeckt. Beachten Sie, dass die Therapie vor Behandlungsbeginn meist chefärztlich bewilligt werden muss. Bei einer Wahltherapeutin oder einem Wahltherapeuten ohne Kassenvertrag mit Ihrem Sozialversicherungsträger wird bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung und einer chefärztlichen Bewilligung ein Teilbetrag rückerstattet.

Angebote der Krankenkassen

Bestimmte Sozialversicherungsträger bieten Logopädie in eigenen Einrichtungen an. Voraussetzung für die kostenlose Inanspruchnahme ist eine ärztliche Verordnung. Für nähere Informationen hierzu wenden Sie sich an Ihren Sozialversicherungsträger.

In sonstigen Einrichtungen

In manchen Einrichtungen wie z.B. Kindergärten oder Schulen wird eine logopädische Behandlung angeboten. Hier sollen möglichst früh Hör-, Sprech- und Sprachfehler wie z.B. Sprachverständnisstörungen und Lautbildungsfehler erkannt und rechtzeitig behandelt werden. Die Kosten hierfür sind meist durch Länder und Sozialversicherungsträger abgedeckt.

Logopädinnen und Logopäden arbeiten österreichweit nicht so häufig in Kindergärten und noch weniger an Schulen. Eine Verwechslung mit Sprachheillehrerinnen und Sprachheillehrern sowie Sonderkindergartenpädagoginnen und Sonderkindergartenpädagogen ist gegeben. Bei diesen handelt es sich jedoch um keine Logopädinnen und Logopäden.

Rechtliche Grundlagen

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 17. Dezember 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: logopädieaustria, Berufsverband österreichischer LogopädInnen

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