Epilepsie: Therapie
Inhaltsverzeichnis
Ärztinnen/Ärzte stellen die Diagnose Epilepsie, wenn:
- Mindestens zwei unprovozierte Anfälle aufgetreten sind, zwischen denen mehr als 24 Stunden liegen, oder
- auch schon nach dem ersten Anfall, wenn sich im EEG oder MRT Hinweise finden, dass das Risiko für einen zweiten Anfall deutlich erhöht ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Untersuchungen zeigen, dass die Anfälle durch eine Gehirnerkrankung oder -schaden ausgelöst werden.
In diesen Fällen besteht ein sehr hohes Risiko für das Auftreten von weiteren Anfällen und eine Behandlung ist notwendig.
Wie erfolgt die Behandlung von Epilepsie?
Welche Therapie dann sinnvoll ist, hängt u.a. von der Form und der Ursache der Epilepsie, sowie der individuellen Krankheitsgeschichte und Situation der/des Betroffenen ab. In den meisten Fällen verordnet die Ärztin/der Arzt spezielle Medikamente (Anfallsmedikamente).
Medikamentöse Therapie
Ziel der medikamentösen Therapie ist, Anfälle zu verhindern ohne Nebenwirkungen, die die Lebensqualität der Patientinnen und Patienten beeinträchtigen. Das gelingt bei etwa sieben von zehn Betroffenen: Sie werden mithilfe der Medikamente anfallsfrei. In vielen Fällen können die Medikamente im Laufe der Zeit auch wieder abgesetzt werden, ohne dass erneut Anfälle auftreten.
Es stehen verschiedene Anfallsmedikamente aus unterschiedlichen Wirkstoffgruppen zur Verfügung. Die Ärztin/der Arzt richtet sich bei der Auswahl des Medikaments nach der Form der Epilepsie und stimmt die Behandlung auf die individuelle Situation der Patientin/des Patienten ab. Meist wird mit einem Medikament behandelt (Monotherapie), manchmal müssen für einen optimalen Erfolg verschiedene Präparate ausprobiert werden. Falls damit keine ausreichende Anfallskontrolle gelingt, kann auch eine Kombination von Medikamenten zur Anwendung gelangen (Kombinationstherapie).
Ein weiteres wichtiges Ziel der Therapie ist, dass die Medikamente gut vertragen werden. Mitunter kommt es, vor allem am Anfang der Therapie, zu unangenehmen Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Schwindel, Übelkeit oder Hautausschlag. Oft verschwinden diese Beschwerden aber nach einiger Zeit von selbst. Helfen kann auch, wenn die Ärztin/der Arzt ein anderes Medikament verordnet oder die Dosis verringert.
Wichtig ist, dass die Ärztin/der Arzt genau Bescheid weiß, welche anderen Medikamente noch eingenommen werden. Das ist deswegen bedeutsam, weil manche Anfallsmedikamente Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten (z.B. blutverdünnenden Mitteln, Pille) eingehen. Dadurch kann die Wirkung der Medikamente, aber auch die der Anfallsmedikamente verstärkt oder abgeschwächt werden. Menschen, die Anfallsmedikamente einnehmen, sollten sich auf keinen Fall auf eigene Faust neue Medikamente oder auch nur Nahrungsergänzungsmittel bzw. Vitaminpräparate besorgen. Dies darf nur nach Rücksprache mit der Ärztin/dem Arzt erfolgen.
Um ein optimales Therapieergebnis zu erzielen, ist auch die Mitarbeit der Patientin/des Patienten nötig: Wichtig ist, dass die/der Betroffene die Medikamente regelmäßig und wie vorgeschrieben einnimmt (auch wenn schon längere Zeit kein Anfall mehr stattgefunden hat). Das Führen eines Anfallskalenders kann zudem der Ärztin/dem Arzt helfen, den Krankheitsverlauf einzuschätzen. In diesem schreibt die/der Betroffene auf, wann es zu Anfällen kommt und welches Medikament wann eingenommen wurde. Wichtig ist auch, dass regelmäßige Kontrolltermine bei der Ärztin/dem Arzt eingehalten werden.
Da bestimmte Anfallsmedikamente den Blutspiegel von manchen Vitaminen und Mineralstoffen beeinflussen können, kann es notwendig sein, dass Betroffene diese zusätzlich in Form von Nahrungsergänzungsmitteln einnehmen müssen.
Etwa ein Drittel der Patientinnen/Patienten hat trotz mehrerer Behandlungsversuche mit Anfallsmedikamente weiterhin Anfälle. Man spricht dann von einer therapieresistenten Epilepsie.
Epilepsiechirurgie
Bessert sich eine Epilepsie trotz Einnahme der Anfallsmedikamente nicht, kann in bestimmten Fällen eine Operation helfen. Diese Möglichkeit besteht bei einer fokalen Epilepsie, bei der die Anfälle von einer bestimmten Stelle im Gehirn ausgehen. Gelingt es, diesen Bereich ausfindig zu machen, kann das Hirngewebe dort entfernt werden. Dadurch können die Anfälle ganz verschwinden oder zumindest seltener werden. Ob eine Operation erfolgreich ist, hängt u.a. von der Ursache der Epilepsie und der betroffenen Hirnregion ab.
Neurostimulation
Helfen weder Medikamente noch eine Operation bzw. ist eine solche nicht möglich, können die Stimulationsverfahren wie die sogenannte Vagusnerv-Stimulation (VNS) oder tiefe Hirnstimulation (THS) eine Alternative sein. Bei VNS wird ein kleines Gerät (Schrittmacher) unter die Haut im Brustbereich eingesetzt. Dieses reizt über eine Elektrode regelmäßig einen Nerv (Vagusnerv) im Halsbereich. Bei THS werden die Elektroden direkt ins Hirn implantiert. Diese Methoden können bewirken, dass Anfälle seltener auftreten oder deren Dauer zumindest verkürzt wird. Allerdings führen sie nur in Ausnahmefällen zur vollkommenen Anfallsfreiheit.
Weitere Behandlungsansätze
Hier ist die ketogene Diät, eine spezielle Ernährungsform mit einem extrem hohen Fettanteil, zu erwähnen. Diese Therapie kommt manchmal bei schwer behandelbaren kindlichen Epilepsieformen, die auf keinerlei Medikamente ansprechen, zur Anwendung. Zwar gibt es Hinweise, dass eine derartige Diät in bestimmten Fällen helfen kann, allerdings ist diese Therapieform bislang wissenschaftlich nur schlecht untersucht. Da eine derartige Diät zu schweren Nebenwirkungen führen kann, muss diese Therapieform durch entsprechend erfahrene Ärztinnen/Ärzte und Diätologinnen/Diätologen überwacht werden.
Für andere komplementäre Behandlungsmethoden, wie beispielsweise Homöopathie, Kräutertherapie oder Akupunktur konnte bis dato kein wissenschaftlich bewiesener, positiver Effekt nachgewiesen werden.
Was Sie selbst tun können
Ein weitgehend selbstsicherer Umgang mit der eigenen Erkrankung und ein fundiertes Wissen darüber ermöglichen Betroffenen eine leichtere Bewältigung des Alltags. Genug Schlaf und wenig Alkohol können dabei helfen, Anfälle zu vermeiden. Informieren Sie vertraute Personen und planen Sie „Notfallmaßnahmen“. Es ist wichtig und hilfreich, dass während eines Anfalls jemand anwesend ist, der weiß, was zu tun ist. Wenn Angehörige, Partnerinnen/Partner oder Personen aus dem Freundeskreis gut informiert sind, ist es für diese auch leichter, verdächtige Vorzeichen zu erkennen. Mit Epilepsie kann man in den meisten Fällen ein ganz „normales“ Leben führen, in einen Arbeitsprozess eingebunden sein und Freundschaften, Liebe sowie Partnerschaft pflegen.
Wie verhält man sich bei einem Anfall?
- Ruhe bewahren,
- Anfall genau beobachten, Dauer registrieren, ev. filmen,
- die betroffene Person vor Verletzungen schützen (insbesondere den Kopf schützen),
- nichts in den Mund stecken,
- keine Wiederbelebungsversuche unternehmen,
- etwas Weiches unter Kopf und Schultern legen,
- beengende Kleidung öffnen,
- sobald als möglich in die stabile Seitenlagerung bringen,
- solange bei der Betroffenen/dem Betroffenen bleiben, bis sie/er sich wieder ganz erholt hat.
Die Rettung verständigen falls…
- der Anfall länger als fünf Minuten dauert,
- unmittelbar weitere Anfälle folgen,
- die/der Betroffene sich verletzt hat,
- die/der Betroffene nicht aufwacht.
Weitere Informationen erfahren Sie unter Notfall: Epileptischer Anfall.
Wohin kann ich mich wenden?
Die Diagnose und Therapie einer Epilepsie fällt in das Fachgebiet der Neurologie. Fachärztinnen/Fachärzte für Neurologie bzw. Kinderärztinnen/Kinderärzte mit Weiterbildung in Neuropädiatrie sind demnach die richtigen Ansprechstellen. Zudem werden meist auch Ärztinnen/Ärzte aus weiteren Fachgebieten (z.B. Innere Medizin) hinzugezogen. Die Allgemeinmedizinerin/der Allgemeinmediziner koordiniert die Überweisungen und wird in die Betreuung eingebunden. Es gibt zudem spezialisierte Epilepsieambulanzen.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:
- Recht auf Behandlung
- Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte
- Was kostet der Spitalsaufenthalt
- Rezeptgebühr: So werden Medikamentenkosten abgedeckt
- Reha & Kur
- Heilbehelfe & Hilfsmittel
- Gesundheitsberufe A-Z
sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 30. Juni 2021
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Priv.-Doz.in Dr.in Ekaterina Pataraia, Fachärztin für Neurologie