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Familienentlastung und Betreuung zu Hause

In diesem Abschnitt finden Sie verschiedene Unterstützungsangebote im häuslichen und pflegerischen Bereich sowie Informationen zur Kinderrehabilitation.

Einige dieser Unterstützungsangebote sind mit dem Vorliegen eines Behindertenstatus verknüpft.
Viele Menschen mit einer seltenen Erkrankung zählen auch zu den Menschen mit Behinderung, weshalb die damit verknüpften Hilfen hier ebenfalls angeführt sind.

Soziale Dienste (Unterstützung zu Hause)

Soziale Dienste finden in der häuslichen Umgebung statt und können pflegende Angehörige entlasten.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Heimhilfe: Betreuung und Unterstützung betreuungsbedürftiger Menschen aller Altersstufen bei der Haushaltsführung und den Aktivitäten des täglichen Lebens
  • Pflegeassistenz: umfasst die Sorge für das soziale und körperliche Wohl für Menschen jeden Alters, der körperliche Hygiene, der Zubereitung von Mahlzeiten, der Durchführung der Pflege, der Durchführung der Mobilisation und beim An- und Auskleiden
  • Familienhilfe: Hilfe bei der täglichen Lebens- und Haushaltsführung und der Betreuung von Kindern zur Überbrückung schwieriger familiärer Situationen
  • Hauskrankenpflege: übernimmt die Pflege im Wohnbereich; die Pflege umfasst auch die Beratung und Begleitung von Angehörigen und anderen an der Betreuung und Pflege beteiligten Personen.
  • Persönliche Assistenz: unterstützt und begleitet Menschen mit Beeinträchtigungen, um ihnen Eigenständigkeit in allen Bereichen des täglichen Lebens zu ermöglichen

Das Infoservice des Sozialministeriums beinhaltet eine österreichweite Übersicht über das Angebot in den Regionen.

Antragstellung:

Die sozialen Dienste fallen in die Zuständigkeit der Bundesländer und werden von den Gemeinden und von freien Wohlfahrtsverbänden (z.B. Rotes Kreuz, Caritas etc.) angeboten. Der Antrag ist an das Gemeindeamt, die Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat zu stellen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: Soziale Dienstleistungen

Kinderrehabilitation

Die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen unterscheidet sich von jener im Erwachsenenbereich und erfolgt in eigens für Kinder und Jugendliche ausgestatteten Sonderkrankenanstalten. Dabei werden Sie als Eltern bzw. Begleitpersonen miteinbezogen.

Anspruchsvoraussetzungen:

  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • ärztlicher Befund, der eine Rehabilitation in einem spezialisierten Zentrum als sinnvoll erachtet

Antragstellung:

Der Antrag ist inklusive Beiblatt für die familienorientierte Rehabilitation beim zuständigen Krankenversicherungsträger des Kindes bzw. der oder des Jugendlichen einzureichen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:

Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2024

Erstellt durch: Nationale Koordinationsstelle für seltene Erkrankungen

Mein Wegweiser

Ich fühle mich krank

Wo finden Sie rasch Hilfe bei Beschwerden? Wie können Sie sich auf einen Aufenthalt im Krankenhaus vorbereiten? Was sagt ein Laborbefund aus? Erfahren Sie mehr zu diesen und anderen Themen.

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