Knochenbrüche
Inhaltsverzeichnis
Welche Ursachen haben Knochenbrüche?
Knochen zählen zu den härtesten und widerstandsfähigsten Geweben des Körpers. Wird ein Knochen jedoch über seine Elastizitätsgrenze hinaus belastet, kann er brechen. Ob es zu einer Fraktur kommt, ist dabei abhängig von:
- der Art und dem Ausmaß der Gewalteinwirkung. Typische Ursachen für Knochenbrüche sind z.B. ein Sturz, ein Schlag oder ein Aufprall. Auch Stauchung, Drehung oder extreme Zugbelastung können zu Knochenbrüchen führen.
- der Struktur des Knochens. Ist der Knochen beispielsweise durch eine Vorerkrankung wie Osteoporose oder einen Knochentumor verändert bzw. geschwächt, kann auch eine relativ geringe Belastung zu einem Bruch führen. Man spricht dann von einem pathologischen (krankhaften) Bruch.
Eine Sonderform des pathologischen Bruches ist der sogenannte Ermüdungsbruch (auch Stressfraktur, schleichende Fraktur oder Stressreaktion des Knochens genannt): Dabei entsteht der Knochenbruch infolge einer dauerhaften Überbelastung eines Knochens. Sportbedingte Ermüdungsfrakturen gibt es besonders bei Laufsportarten.
Welche Formen von Knochenbrüchen gibt es?
Ein unfallbedingter Knochenbruch geht immer mit einer Schädigung der den Knochen umgebenden Weichteile (Gefäße, Muskeln, Bänder, Sehnen, Nerven, Haut) einher. Das Ausmaß dieses Weichteilschadens hat wesentlichen Einfluss auf den Heilungsverlauf der Verletzung. Man unterscheidet:
- Knochenbruch mit geschlossenem Weichteilschaden (geschlossener Bruch): Dabei sind von außen keine Knochenteile sichtbar. Das Gewebe über dem Knochenbruch kann mehr oder weniger stark mitbeteiligt sein; das Ausmaß reicht von einer kaum nennenswerten Hautschädigung bis zum schweren Kompartmentsyndrom.
- Knochenbruch mit offenem Weichteilschaden (offener Bruch): Der Knochen ist im Bereich der Wunde sichtbar. Dabei besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko. Je nachdem wie ausgedehnt die Verletzung ist, unterscheidet man verschiedene Schweregrade. Offene Frakturen sind beim Sport eher selten und stets auf eine erhebliche Gewalteinwirkung zurückzuführen, wie z.B. Stürze beim Motorradfahren.
Zusätzlich werden bei Knochenbrüchen folgende Faktoren unterschieden:
- Handelt es sich um zwei oder um mehrere Bruchstücke? Bei Vorliegen von drei bis fünf Bruchstücken spricht man von einer mehrfragmentären Fraktur, bei mehr als fünf Bruchstücken von einer Trümmerfraktur.
- Sind die Knochenteile gegeneinander verschoben (disloziert)?
- Sind Gelenke mitbeteiligt?
Besonderheiten bei Kindern
Sowohl die Knochen selbst als auch die Haut, die den Knochen umgibt (Periost), sind bei Kindern deutlich elastischer als bei Erwachsenen. Kommt es im Kindesalter zu einem Knochenbruch, bleibt die Knochenhaut häufig intakt. Dadurch wird der Bruch zusammengehalten, mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt (das Periost ist gut durchblutet) und heilt meist deutlich schneller ab als bei Erwachsenen. Diese Form des Knochenbruches wird als Grünholzfraktur bezeichnet.
Im Kindesalter weisen Knochen sogenannte Wachstumsfugen (Epiphysenfugen) auf: Sie liegen jeweils zwischen den Knochenenden und dem Knochenschaft und dienen dazu, dass der Knochen in die Länge wachsen kann. Die Wachstumsfuge besteht aus Knorpelgewebe, das mit zunehmendem Längenwachstum stetig durch Knochengewebe ersetzt wird. Kommt es zu einem Bruch im Bereich der Wachstumsfuge, besteht die Gefahr, dass das Wachstum des Knochens beeinträchtigt wird. Eine frühe Diagnose und entsprechende Behandlung sind entscheidend.
Welche Symptome können auftreten?
Die Beschwerden sind abhängig von der Art und der Lokalisation der Fraktur. Sie sind bei einem Ermüdungsbruch meist nicht so akut und ausgeprägt wie bei einer frischen, unfallbedingten Fraktur. Nicht selten wird zunächst eine Verstauchung oder Prellung vermutet. Mehr zum Thema: Prellungen und Verstauchungen
Typische Anzeichen eines Knochenbruches sind Schmerzen, Fehlstellung, Schwellung oder Bewegungseinschränkung. Je nach Ausdehnung der Weichteilverletzung können weitere Beschwerden hinzukommen (z.B. offene Hautwunde, Blutung).
Wie wird die Diagnose gestellt?
Zunächst erhebt die Ärztin/der Arzt die Krankengeschichte (Anamnese), fragt nach dem Unfallhergang und führt eine körperliche Untersuchung durch. Dabei unterscheidet man sogenannte unsichere und sichere Frakturzeichen:
- Unsichere Frakturzeichen: Schwellung, Bluterguss, eingeschränkte Beweglichkeit bzw. Funktion und Schmerzen. Allerdings wird nicht jede Fraktur als schmerzhaft empfunden, umgekehrt können auch z.B. Prellungen mit diesen Symptomen einhergehen und sehr schmerzhaft sein.
- Sichere Frakturzeichen: Formabweichung und Achsenfehlstellungen, abnorme Beweglichkeit, Knirschen der Bruchstelle (Knochenreiben, Krepitation), aus einer Wunde ragende Knochenstücke, teilweise oder vollständige Amputation, Nachweis der Fraktur im Röntgenbild.
Bei Verdacht auf das Vorliegen einer Fraktur sollte eine Röntgenuntersuchung durchgeführt werden, bei Kindern kann stattdessen eine Ultraschalluntersuchung zum Einsatz kommen.
Lässt sich im Röntgen kein Knochenbruch erkennen, kann bei weiter bestehendem Verdacht je nach Situation eine Computertomographie, eine Magnetresonanztomografie (MRT) oder eine Szintigraphie veranlasst werden.
Wie erfolgt die Behandlung von Knochenbrüchen?
Für die Erste Hilfe gelten folgende Regeln: Ruhigstellung der Fraktur, Hochlagern der betroffenen Körperstelle, bei offenen Verletzungen wenn vorhanden sterile Wundauflagen auflegen, Verhindern einer Unterkühlung, Kontrolle von Atmung und Puls bei Schwerstverletzten.
Mehr Informationen zum Thema: Erste Hilfe bei Verletzungen
Allgemein besteht die Therapie von Knochenbrüchen darin, die Bruchstücke in ihre normale Position zu bringen (Reposition), sie zu fixieren, bis der Bruch verheilt ist, sowie die Funktion des Knochens wiederherzustellen.
Welche Behandlung durchgeführt wird, ist abhängig von der Art des Bruchs, der Lokalisation, dem Schweregrad der Verletzung und vom Allgemeinzustand der verletzten Person. Generell unterscheidet man zwischen konservativem und operativem Vorgehen.
Konservative Behandlung
Knochenbrüche, die nicht oder nur gering verschoben sind, werden konservativ behandelt. Verschobene Knochenteile werden zunächst in ihre anatomische Position gebracht (Reposition); dies erfolgt z.B. durch langsamen Zug und Gegenzug oder leichten Druck (gegebenenfalls unter Lokalanästhesie oder kurzer Allgemeinnarkose).
Anschließend wird der betroffene Knochen samt angrenzender Gelenke mithilfe von Gipsen oder stützenden Verbänden ruhig gestellt. Wie lange dies nötig ist, hängt vom Ausmaß des Bruches und der Lokalisation ab. Im Durchschnitt ist ein Bruchspalt nach rund sechs Wochen so verheilt, dass der Knochen eine normale Belastung tragen kann.
Nicht alle Brüche benötigen eine Ruhigstellung. In bestimmten Fällen darf die Patientin/der Patient den gebrochenen Bereich nach Maßgabe der Schmerzen bewegen und den Beschwerden entsprechend belasten, z.B. bei stabilen Wirbelbrüchen oder manchen Fingerfrakturen. Dies wird als funktionelle Therapie bezeichnet.
Operative Therapie (Osteosynthese)
Bei komplizierteren Knochenbrüchen kann eine operative Therapie notwendig sein. Dazu zählen u.a. offene Brüche, geschlossene Brüche mit ausgedehnten Begleitverletzungen, Brüche mit Gelenksbeteiligung oder Trümmerbrüche. Meistens werden Implantate aus Metall verwendet, z.B. Platten, Schrauben, Drähte oder Nägel aus „chirurgischem Stahl“ (Nickel- oder Titanlegierung), um die Knochen zu fixieren. Manchmal wird auch operiert, um eine schnellere Rehabilitation zu ermöglichen, da eine lange Ruhigstellung auch Nachteile besitzt, wie etwa einen fortschreitenden Abbau der Muskulatur.
Äußere Festhalter (Fixateur externe): Dabei ragen die in den Knochen eingedrehten Schrauben aus der Haut heraus und sind außen über ein „Gestell“ verbunden. Diese Methode geht relativ schnell und wird z.B. bei manchen offenen Brüchen, im Kindesalter oder bei lebensgefährlich Verletzten gewählt.
Rehabilitation
Sobald der Knochen so weit verheilt ist, dass er eine normale Belastung tragen kann, sollte schrittweise mit der Mobilisation begonnen werden. Dies ist nach einer operativen Therapie in der Regel schneller möglich als bei konservativem Vorgehen.
Ziel ist es, die ursprüngliche Funktion der betroffenen Region wiederherzustellen und einen weiteren Muskelabbau sowie eine Gelenkversteifung zu verhindern. Gegebenenfalls kann eine Physiotherapie verordnet werden.
Welche Komplikationen können auftreten?
Nach Knochenbrüchen bzw. im Laufe der Therapie können unterschiedliche Komplikationen auftreten. Dazu zählen unter anderem:
- Blutungen mit Hämatombildung,
- Infektionen im Bereich der Wunde,
- Komplikationen im Zusammenhang mit der Ruhigstellung, wie z.B. tiefe Beinvenenthrombose oder Lungenembolie. Als vorbeugende Maßnahme erfolgt bei Bettlägerigkeit eine Heparin-Prophylaxe (Anti-Thrombose-Spritze). Mehr zum Thema: Tiefe Venenthrombose
- Zunehmender Muskelschwund, ebenfalls infolge der Ruhigstellung. Frühzeitige Mobilisation ist daher entscheidend.
- Störung der Durchblutung, der Beweglichkeit oder der Sensibilität infolge eines zu engen Gipsverbandes. Es müssen regelmäßige Kontrolluntersuchungen durchgeführt werden.
- Verzögerte Heilung: davon spricht man, wenn nach zwölf Wochen im Röntgen keine deutliche Verknöcherung des Bruchspaltes erkennbar ist. Als Ursache kommen Infektionen, zu starke Belastung oder eine eingeschränkte Durchblutung (Rauchen, Diabetes etc.) infrage. Um die Frakturdurchbauung zu unterstützen, kann z.B. eine Ultraschalltherapie oder extrakorporale Stoßwellentherapie eingesetzt werden. Die Verfahren sind jedoch umstritten.
- Pseudarthrose: davon spricht man, wenn der Bruch auch nach sechs Monaten nicht verheilt ist. In diesen Fällen ist eine operative Therapie nötig.
Wie kann man vorbeugen?
Das allgemeine Verletzungsrisiko und damit die Gefahr eines Knochenbruchs werden durch einen guten Allgemein- und Trainingszustand sowie ein verantwortungsvolles Handeln reduziert. Dies lässt sich sinnvoll durch sportartspezifische Protektoren ergänzen: z.B. Helm, Handgelenkschützer, Schienbeinschoner, Schutzverbände (Taping der Finger).
Wohin kann ich mich wenden?
Bei Verdacht auf einen Knochenbruch wenden Sie sich an die nächstgelegene Unfallambulanz. Im akuten Notfall rufen Sie die Rettung (144).
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:
- Recht auf Behandlung
- Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte
- Was kostet der Spitalsaufenthalt
- Rezeptgebühr: So werden Medikamentenkosten abgedeckt
- Reha & Kur
- Heilbehelfe & Hilfsmittel
- Gesundheitsberufe A-Z
sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 20. Mai 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Univ.Doz. Dr. Christian Gäbler, Facharzt für Unfallchirurgie, Zusatzfach Unfallchirurgie (Sporttraumatologie)