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Röntgenuntersuchung allgemein

Bei einer Röntgenuntersuchung werden Röntgenstrahlen, die mithilfe einer Röntgenröhre erzeugt werden, durch den Körper geschickt. Moderne Röntgenuntersuchungen verwenden digitale Aufnahmetechniken und werden als digitale Bilddaten gespeichert. Die digitalen Bilder können mithilfe spezieller Bildbetrachtungssoftware analysiert und nachbearbeitet werden. Ein Röntgenbild entsteht aufgrund der unterschiedlichen Strahlendurchlässigkeit (Absorption) bestimmter Gewebe.

Strukturen im menschlichen Körper mit sehr unterschiedlicher Strahlendurchlässigkeit sind Luft (Gas), Kalk, Fett- und Weichteilgewebe sowie Flüssigkeiten. Knochen und andere Gewebe mit sehr hohem Kalkgehalt (wie etwa Gallen- oder Nierensteine) zeigen eine hohe Strahlenabsorption und sind deshalb sehr gut im Röntgenbild als helle Strukturen sichtbar. Luft- bzw. gashaltige Organe (z.B. Lunge, Darm) sind sehr strahlendurchlässig und werden als dunkle Strukturen sichtbar. Weichteilgewebe haben einen sehr hohen Wassergehalt, d.h. die Strahlenabsorption liegt zwischen den beiden oben genannten Extremen. Weichteilorgane weisen einen zu geringen Kontrastunterschied auf, um diesen auf einer Röntgenaufnahme sichtbar zu machen.

Um die Darstellung von Weichgeweben, Gefäßen und Hohlorganen zu verbessern, wird ein kontrastverstärkendes Mittel (Kontrastmittel) verwendet. Je nach Untersuchungsregion wird das Kontrastmittel entweder über verschiedene Wege an den Zielort gebracht:

  • mittels Injektion in eine hautnahe Vene oder Arterie in den Blutkreislauf,
  • mittels Katheter oder Injektion in ein Gangsystem (z.B. Schlagadern, Venen, Tränen-, Speichel- oder Milchgänge der Brustdrüse) eingebracht,
  • durch Trinken oder einen Einlauf (rektal) in den Magen-Darm-Trakt.

Wann ist eine Röntgenuntersuchung notwendig?

Die Röntgenuntersuchung eignet sich besonders gut zur Darstellung des knöchernen Skeletts (etwa zur Feststellung von Knochenbrüchen oder Fehlstellungen), aber auch zur Sichtbarmachung von Lungenerkrankungen (wie Entzündungen, Tumoren oder Flüssigkeitsansammlungen). Die Röntgendarstellung der Brustdrüsen (Mammographie) hat sich als Methode erster Wahl bei der Früherkennung von Brustkrebs etabliert.

Durch Röntgenkontrastmittel können folgende Organstrukturen sichtbar gemacht werden:

  • Gefäße (Arterien, Venen, Lymphgefäße),
  • Hohlorgane (Magen-Darm-Trakt, Nieren, ableitende Harnwege, Gallenblase und Gallenwege, Gangsysteme),
  • künstliche Hohlräume im Körper (wie Fisteln oder Abszesse),
  • Organe und Weichteile in der Computertomographie.

Strahlenrisiko und Strahlenschutz

Bei der Röntgenuntersuchung ist der Körper kurzfristig einer Röntgenstrahlung ausgesetzt. Eine Strahlenexposition gibt es allerdings auch im normalen Alltag, z.B. durch die natürliche Umgebungsradioaktivität oder die kosmische Strahlung bei Flügen. Man unterscheidet deshalb die natürliche Strahlungsexposition (unvermeidbar) von der medizinischen Strahlungsexposition (prinzipiell vermeidbar, aber medizinisch notwendig). Eine medizinische Strahlenexposition erfordert eine gesetzlich geregelte Rechtfertigung über die klinische Indikationsstellung und folgt dem ALARA Prinzip – As Low As Reasonably Achievable (Englisch für: so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar). Durch den Einsatz moderner Röntgengeräte ist die Strahlenbelastung heutzutage äußerst gering. Besonders strahlenempfindliche Organe (wie etwa die Geschlechtsorgane) werden mit Bleischürzen oder Blenden abgeschirmt, um die Strahlenbelastung so niedrig wie möglich zu halten.

Hinweis

Sollten Sie schwanger sein oder ist eine Schwangerschaft nicht mit Sicherheit auszuschließen, teilen Sie dies vor der Untersuchung unbedingt der Ärztin/dem Arzt mit. Für nähere Informationen zu diesem Thema steht Ihnen die Broschüre „Schwangerschaft und Röntgenuntersuchungen – Ein Leitfaden für die radiologische Praxis“ des Ministeriums für Frauen und Gesundheit zur Verfügung.

Welche Nebenwirkungen/Komplikationen gibt es?

Trotz der geringen Strahlenbelastung sind langfristige Gesundheitsschäden (wie ein erhöhtes Krebsrisiko ca. 12 bis 20 Jahre nach der Exposition, insbesondere nach mehrfachen CT-Untersuchungen) nicht komplett auszuschließen. Dies gilt besonders für Kinder. Ihre Ärztin/Ihr Arzt wird daher in jedem Fall eine genaue Nutzen-Risiko-Abwägung durchführen, bevor Sie einer Strahlenbelastung ausgesetzt werden. Bei korrekter Indikationsstellung überwiegt der Nutzen einer Radiologischen Untersuchung für die Erkennung, Behandlungsplanung und Verlaufskontrolle einer Großzahl von Erkrankungen wie Knochenbrüche und Gelenks Verletzungen, schwere Entzündungen und Tumoren bei Weiten die möglichen Nebenwirkungen/Komplikationen der notwendigen Strahlenbelastung.

Hinweis

Röntgenuntersuchungen, die ohne Kontrastmittel durchgeführt werden, haben keine Nebenwirkungen!

Beim Einsatz von Röntgenkontrastmitteln kann es zu folgenden Nebenwirkungen und Komplikationen kommen:

  • Jodhaltige wasserlösliche Kontrastmittel können in seltenen Fällen Überempfindlichkeitsreaktionen (z.B. Hautausschlag, Juckreiz oder Übelkeit) hervorrufen. Extrem selten sind allergische Reaktionen mit Atemnot, Herz-Kreislauf-Versagen, Krampfanfällen und Tod.
  • Wenn für die Verabreichung eine Punktion oder Katheterisierung durchgeführt wird, können nach Punktion einer Vene oder Arterie Blutergüsse entstehen. Thrombosen und Entzündungen werden extrem selten beobachtet.
  • Bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion (Niereninsuffizienz) können Kontrastmittel zu einer Verschlechterung der Nierenfunktion und sehr selten zum Nierenversagen führen.
  • Jodhaltige Röntgenkontrastmittel können eine Schilddrüsenüberfunktion auslösen bzw. verstärken und sollten daher bei bestimmten Schilddrüsenerkrankungen nicht verwendet werden.

Was ist vor/nach der Untersuchung zu beachten?

Sollten Sie schwanger sein oder ist eine Schwangerschaft nicht mit Sicherheit auszuschließen, teilen Sie dies vor der Untersuchung der Ärztin/dem Arzt mit.

Bestimmte Röntgenuntersuchungen des Magen-Darm-Trakts oder der Gallenblase bzw. Gallenwege müssen in nüchternem Zustand oder eventuell nach einer Darmreinigung durchgeführt werden. Falls Sie ein intravenöses Kontrastmittel bekommen, kann es sein, dass vorher Laboruntersuchungen wie z.B. Erhebung der Nierenwerte und Schilddrüsenwerte erforderlich sind. Bitte nehmen Sie Allergieausweise mit und versichern Sie sich, dass Sie bei einer Kontrastmittelallergie entsprechend vorbereitet werden.

Metallgegenstände am Körper, wie Piercings, Implantate oder Schmuck, werden auf dem Röntgenbild sichtbar und können die Beurteilbarkeit einschränken. Daher sind sämtliche Metallteile vor der Untersuchung zu entfernen.

Hinweis

Nach Verabreichung eines wasserlöslichen Kontrastmittels in ein Blutgefäß sollten Sie möglichst viel trinken, damit es rascher wieder über Nieren und Darm ausgeschieden wird.

Wo wird eine Röntgenuntersuchung durchgeführt?

Untersuchungen mit Röntgenstrahlen erfordern spezielle bauliche Einrichtungen, um den notwendigen Strahlenschutz zu gewährleisten. Wenn eine medizinische Indikation für eine Röntgenuntersuchung vorliegt, wird Ihnen Ihre Ärztin/Ihr Arzt eine Überweisung/Zuweisung in ein Krankenhaus mit einer radiologischen Abteilung oder zu einer Fachärztin/einem Facharzt für Radiologie bzw. in ein Röntgeninstitut ausstellen.

Die Röntgenuntersuchung selbst wird von einer Radiologietechnologin/einem Radiologietechnologen oder von einer Radiologin/einem Radiologen durchgeführt. Nach Erstellung der Bilder folgt die Befundung durch die Radiologin/den Radiologen.

  • Fachärztinnen/Fachärzte für Radiologie in Ihrer Nähe finden Sie unter Services: Arztsuche
  • Krankenhäuser (mit radiologischer Abteilung) in Ihrer Nähe finden Sie unter Kliniksuche

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Für eine Röntgenuntersuchung benötigen Sie eine ärztliche Zuweisung. Diese Zuweisung ist ab dem Ausstellungstag einen Monat gültig. Die Kosten werden von Ihrem Krankenversicherungsträger übernommen.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 20. Dezember 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Priv.-Doz. Dr. Gerlig Widmann

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