Keuchhusten
Inhaltsverzeichnis
Wie wird Keuchhusten übertragen?
Keuchhusten ist sehr ansteckend. Die Erreger werden durch das Einatmen infektiöser Tröpfchen beim Sprechen, Husten oder Niesen übertragen. Dies wird als Tröpfcheninfektion bezeichnet. Die Bakterien können auch über die Luft übertragen werden.
Die Zeit von der Ansteckung bis zum Auftreten erster Symptome - die sogenannte Inkubationszeit - beträgt meist drei bis zwölf Tage, manchmal auch bis zu drei Wochen.
Die Ansteckungsfähigkeit beginnt mit dem ersten Husten und endet unbehandelt erst rund fünf Wochen nach Krankheitsbeginn. In den ersten beiden Wochen der Erkrankung sind die Betroffenen besonders ansteckend. In dieser Zeit ist die Infektion oft schwer als Keuchhusten erkennbar, weil die typischen Hustenanfälle noch fehlen.
Neugeborene und Babys haben das größte Erkrankungsrisiko. Aber auch Jugendliche und Erwachsene, die als Kind erkrankten oder geimpft wurden, können an Keuchhusten erkranken.
Mit einer Behandlung verkürzt sich die Ansteckungsfähigkeit deutlich: Die erkrankte Person scheidet schon nach rund fünf Tagen keine Erreger mehr aus.
Nach einer durchgemachten Erkrankung besteht keine lebenslange Immunität. Man kann daher mehrmals im Leben an Keuchhusten erkranken. Auch der Impfschutz muss regelmäßig aufgefrischt werden.
Welche Symptome können auftreten?
Keuchhusten verläuft in der Regel in drei Stadien (siehe auch Tabelle):
Die Erkrankung beginnt mit Schnupfen, trockenem Reizhusten - sogenanntem „Katarrh“ - und eventuell leichtem Fieber. Auch eine begleitende Bindehautentzündung ist möglich. Die Beschwerden ähneln zu diesem Zeitpunkt einer leichten Erkältung. Die oder der Erkrankte ist aber bereits hochansteckend. Man spricht vom Stadium 1 oder Stadium catarrhale.
Nach ein bis zwei Wochen entsteht der typische bellende, anfallsartig auftretende Husten. Dies ist das Stadium 2 oder Stadium convulsivum. Die Betroffenen husten minutenlang, mit herausgestreckter Zunge. Das Gesicht verfärbt sich rot bis bläulich. Der stakkatoartige Hustenanfall endet oft mit Erbrechen bzw. Herauswürgen von Schleim. Nach der Hustenattacke kommt es oft zu keuchenden und „juchzenden“ Geräuschen beim Einatmen, die durch einen Krampf des Kehlkopfes verursacht werden.
Die Hustenattacken sind sehr quälend, treten auch nachts auf und können durch körperliche Anstrengung oder psychische Belastung verstärkt werden. Für Neugeborene und Säuglinge sind sie besonders gefährlich und können in einem Atemstillstand enden. Das Stadium der Hustenattacken hält rund vier bis sechs Wochen lang an. Begleitend klagen die Betroffenen über Schlaf- und Appetitlosigkeit.
Im Stadium 3 oder Stadium decrementi werden die Hustenanfälle allmählich seltener und schwächer. Die Phase kann sechs bis zehn Wochen andauern. Insbesondere durch kalte Luft oder körperliche Anstrengung können noch wochenlang Hustenattacken ausgelöst werden, dies wird als „Keuchhusten-Tic“ bezeichnet.
Stadien des Keuchhustens
Stadieneinteilung |
Dauer |
Krankheitszeichen |
Inkubationszeit |
3-12 (bis 20) Tage |
keine Krankheitszeichen |
Stadium catarrhale |
1-2 Wochen |
Schnupfen, Fieber, uncharakteristischer Husten |
Stadium convulsivum |
4-6 (bis 8) Wochen |
typische Hustenanfälle, Atemnot, Erbrechen |
Stadium decrementi |
6-10 Wochen |
nachlassender Husten, eventuell Husten-Tic |
Wie wird die Diagnose gestellt?
Der Verdacht auf Keuchhusten ergibt sich meist anhand der typischen Symptome. Kinder und Erwachsene, die länger als eine Woche husten, sollten in jedem Fall ärztlich abgeklärt werden.
Hinweis
In den ersten beiden Wochen ist Keuchhusten kaum als solcher zu erkennen, da die typischen schweren Hustenanfälle noch fehlen. Von diesen unerkannten Erkrankungsfällen geht jedoch eine besonders hohe Ansteckungsgefahr aus!
Zur Sicherung der Diagnose wird der Erreger im Labor nachgewiesen. Dafür nimmt die Ärztin oder der Arzt eine Probe aus dem Nasensekret oder führt einen Abstrich aus dem hinteren Nasen-Rachen-Raum durch. Mitunter kommen auch Blutuntersuchungen und eine Antikörperbestimmung zum Einsatz.
Hinweis
Keuchhusten gehört in Österreich zu den meldepflichtigen Erkrankungen. Das heißt, die Ärztin oder der Arzt meldet eine Keuchhustenerkrankung der Gesundheitsbehörde.
Wie erfolgt die Behandlung von Keuchhusten?
Keuchhusten wird mittels Antibiotika behandelt. Die Ärztin oder der Arzt verordnet z.B. Erythromycin, Azithromycin oder Clarithromycin für eine Dauer von 14 Tagen. Säuglinge und nicht geimpfte Kinder sollten sofort zur Behandlung in ein Krankenhaus überwiesen werden.
Die Behandlung mit Antibiotika wirkt am besten, wenn sie vor dem Einsetzen der Beschwerden oder innerhalb der ersten beiden Wochen nach Beginn der Beschwerden verabreicht wird. Die Dauer und Schwere der Hustenattacken kann damit deutlich reduziert werden.
Bei einem späteren Behandlungsbeginn können Antibiotika den Krankheitsverlauf nicht verkürzen. Sie verkürzen aber die Dauer der Ansteckungsfähigkeit und vermindern die weitere Ausbreitung der Erkrankung.
Während der Erkrankung ist es wichtig, viel zu trinken. Bettruhe kann sich günstig auswirken. Aufgrund des Würgereizes durch den Husten ist es empfehlenswert, die Mahlzeiten auf kleine Portionen über den Tag zu verteilen.
Achtung
Personen, die an Keuchhusten erkrankt sind, müssen den Kontakt zu anderen Personen – insbesondere Säuglingen und Kleinkindern - vermeiden. Sie dürfen vorübergehend keine Gemeinschaftseinrichtungen, öffentliche Veranstaltungen etc. besuchen.
Behandlung von Kontaktpersonen
Ungeimpften Personen, die engen Kontakt mit einer erkrankten Person hatten, kann die Ärztin oder der Arzt eine vorbeugende Behandlung mit Antibiotika verordnen. Zudem wird empfohlen, die Impfung nachzuholen.
Geimpfte Personen sind zwar weitgehend vor Keuchhusten geschützt, können aber mit den Bakterien angesteckt werden und somit die Infektion weitertragen. Dies stellt insbesondere eine Gefahr für Säuglinge, Schwangere, Immunsupprimierte, Personen mit Vorerkrankungen etc. dar. Unter Umständen erhalten daher auch geimpfte Kontaktpersonen eine vorbeugende Antibiotikabehandlung.
Bei geimpften Kontaktpersonen, deren letzte Impfung länger als fünf Jahre her ist, empfiehlt sich eine sofortige Auffrischungsimpfung.
Welche Komplikationen können auftreten?
Keuchhusten kann mit teils lebensbedrohlichen Komplikationen einhergehen. Diese sind sowohl auf die häufigen schweren Hustenanfälle als auch auf mögliche begleitende Infektionen mit anderen Krankheitserregern zurückzuführen. Säuglinge und Kleinkinder sind besonders gefährdet für einen schweren Krankheitsverlauf.
Mögliche Komplikationen sind u.a.:
- Lungenüberblähung
- eitrige Bronchitis
- Lungenentzündung
- Mittelohrentzündung
- Blutungen der Augenbindehaut, im Kopfbereich sowie Nasenbluten (durch hustenbedingte Druckerhöhung im Brust- bzw. Bauchraum)
- Nabelbruch oder Leistenbruch
- Krampfanfälle
- Atemaussetzer bei den Hustenanfällen, die in weiterer Folge zu Sauerstoffmangel und Schädigung des Gehirnes führen. Die Situation kann lebensbedrohlich sein bzw. bleibende gesundheitliche Schäden - z.B. Lähmungen, Hör- und Sehschäden etc. - hinterlassen.
Achtung
Bei Säuglingen kommt es oft anstatt der typischen Hustenanfälle zu „kläglichem Piepsen“ und lebensbedrohlichen Anfällen von Atemnot. Diese erfordern eine sofortige Behandlung im Krankenhaus. Etwa ein Prozent der Säuglinge verstirbt.
Wie Sie Keuchhusten vorbeugen können
Die Impfung gegen Keuchhusten ist für alle in Österreich lebenden Personen empfohlen und im kostenfreien Kinderimpfprogramm enthalten. Sie wird im Rahmen der Sechsfach-Impfung verabreicht. Wegen des häufigen Vorkommens von Keuchhusten und des schweren Verlaufs im Säuglingsalter sollte zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit der Impfserie begonnen werden, d.h. unmittelbar mit vollendetem 2. Lebensmonat.
Hinweis
Damit Kinder ab der Geburt möglichst gut geschützt sind, sollte bereits die werdende Mutter in jeder Schwangerschaft geimpft werden.
Um die Schutzwirkung zu erhalten, sind regelmäßige Auffrischungsimpfungen notwendig. Dies ist der einzige Weg, einer Erkrankung vorzubeugen.
Die Impfung kann auch nach engem Kontakt mit einer an Keuchhusten erkrankten Person als vorbeugende Schutzmaßnahme eingesetzt werden, wenn kein Impfschutz besteht bzw. die letzte Impfung mehr als fünf Jahre zurückliegt).
Mehr zum Thema: Impfung gegen Keuchhusten
Wohin kann ich mich wenden?
Wenden Sie sich bei den ersten Krankheitszeichen umgehend an
- eine Ärztin oder einen Arzt für Allgemeinmedizin,
- eine Fachärztin oder einen Facharzt für Kinderheilkunde,
- die nächstgelegene Spitalsambulanz.
Achtung
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie oder Ihr Kind an Keuchhusten erkrankt sind, informieren Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt bzw. das Krankenhaus unbedingt vorab telefonisch, um den Kontakt mit anderen Personen in Warteräumen zu vermeiden!
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:
- Recht auf Behandlung
- Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte
- Was kostet der Spitalsaufenthalt
- Rezeptgebühr: So werden Medikamentenkosten abgedeckt
- Reha & Kur
- Heilbehelfe & Hilfsmittel
- Gesundheitsberufe A-Z
sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 31. August 2022
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: a.o.Univ.Prof. Dr. Andreas Böck, Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde