Masern
Inhaltsverzeichnis
Wie werden Masern übertragen?
Die Masernviren werden durch das Einatmen infektiöser Tröpfchen beim Sprechen, Husten oder Niesen übertragen. Dies wird als Tröpfcheninfektion bezeichnet. Auch durch direkten Kontakt mit infektiösen Nasen- oder Rachensekreten ist eine Infektion möglich, man spricht dann von einer Schmierinfektion.
Masern sind hoch ansteckend. Schon ein kurzer Kontakt über eine Entfernung von wenigen Metern genügt, um das Virus von Mensch zu Mensch zu übertragen.
Die Zeit von der Ansteckung bis zum Auftreten erster Symptome - die sogenannte Inkubationszeit - beträgt acht bis zehn Tage.
Die Ansteckungsfähigkeit beginnt schon rund vier Tage, bevor die ersten Krankheitszeichen auftreten. Sie ist unmittelbar zu Beginn des typischen Hautausschlages am höchsten und endet rund vier Tage nach Ausbruch des Hautausschlages.
Säuglinge erkranken normalerweise nicht vor dem sechsten bis achten Lebensmonat, weil sie von der Mutter einen Nestschutz bekommen haben. Wenn die Mutter noch keine Masern hatte bzw. nicht geimpft ist, können jedoch bereits Neugeborene und junge Säuglinge erkranken.
Masern bekommt man nur einmal im Leben, nach einer durchgemachten Erkrankung besteht eine lebenslange Immunität.
Welche Symptome können auftreten?
Masern verlaufen in zwei Phasen:
Vorstadium oder Prodromalstadium
Die Erkrankung beginnt mit
- Schnupfen,
- Halsschmerzen und bellendem Husten,
- Kopfschmerzen,
- Bindehautentzündung mit tränenden Augen und Lichtempfindlichkeit und
- Fieber um 39 Grad Celsius.
Am zweiten oder dritten Tag treten meist weißliche, sogenannte „Koplik-Flecken“, in der Mundhöhle auf. Sie befinden sich typischerweise an der Wangenschleimhaut im Bereich der vorderen Backenzähne. In ausgeprägten Fällen kann die ganze Schleimhaut der Wangen, der Lippen und der Augenbindehaut mit dichtstehenden weißen Flecken bedeckt sein. Am weichen Gaumen tritt ein dunkelroter kleinfleckiger Ausschlag auf. Das Fieber sinkt mit der Zeit wieder ab.
Ausschlagsstadium oder Exanthemstadium
Etwa drei bis sieben Tage nach Beginn der ersten Krankheitszeichen tritt der typische Hautausschlag auf. Er wird als Masernexanthem bezeichnet. Der Ausschlag beginnt hinter den Ohren und breitet sich binnen weniger Stunden im Gesicht aus. Ein bis zwei Tage später ist der Ausschlag am ganzen Körper zu sehen.
Der Ausschlag ist fleckig, anfangs hellrot und wird mit der Zeit dunkler. Mit der Ausbreitung des Ausschlages steigt das Fieber abrupt wieder an. Das Fieber kann oft über 40° Celsius steigen. Die Kinder sind deutlich krank, apathisch, appetitlos und weinerlich. Augenbindehaut, Kehlkopf, Luftröhre und Bronchien sind entzündet. Gelegentlich tritt Durchfall auf. Die Lymphknoten am Hals sind vergrößert.
Nach wenigen Tagen geht der Ausschlag wieder zurück. Bei unkomplizierten Verläufen sinkt gleichzeitig das Fieber ab. Die Kinder erholen sich erstaunlich rasch. Zurückbleibende bräunliche Flecken und eine feine Schuppung der Haut sind manchmal noch bis zu zwei Wochen lang zu sehen.
Abgeschwächte oder mitigierte Masern
In seltenen Fällen verlaufen Masern milder, mit weniger Beschwerden und kaum sichtbarem Hautausschlag. Man spricht von abgeschwächten oder mitigierten Masern. Diese milde Form tritt auf, wenn zum Beispiel kein vollständiger Impfschutz besteht oder bei Säuglingen der Nestschutz abgeklungen ist.
Hinweis
Auch ein milder Krankheitsverlauf ist sehr ansteckend.
Wie wird die Diagnose gestellt?
Die Ärztin oder der Arzt stellt meist anhand des typischen Erscheinungsbildes und der sonstigen Beschwerden fest, ob es sich um Masern handelt. Verwechslungen mit Röteln, Scharlach oder allergischen Hautausschlägen sind möglich, da sich die Symptome teils ähneln. Zur Sicherung der Diagnose kann das Masernvirus aus einem Rachenabstrich oder aus einer Urinprobe nachgewiesen werden. Zusätzlich kann eine Antikörperbestimmung im Blut erfolgen.
Hinweis
Masern gehören in Österreich zu den meldepflichtigen Erkrankungen. Das heißt, die Ärztin oder der Arzt meldet eine Masernerkrankung der Gesundheitsbehörde.
Wie erfolgt die Behandlung von Masern?
Eine spezielle Behandlung gegen das Masernvirus gibt es nicht. Behandelt werden die begleitenden Beschwerden. In unkomplizierten Fällen verordnet die Ärztin oder der Arzt fiebersenkende und hustenstillende Medikamente. Während der Erkrankung ist es wichtig, viel zu trinken. Auch Schonung und Bettruhe werden empfohlen. Je nach Alter der bzw. des Betroffenen sowie Schwere der Erkrankung ist gegebenenfalls eine stationäre Behandlung im Spital notwendig.
Komplikationen erfordern oft eine spezielle Behandlung. Eine Lungenentzündung oder eine Entzündung des Gehörgangs werden – je nach Erreger – mit Antibiotika behandelt. Bei einer Masernenzephalitis kann nur beschwerdelindernd vorgegangen werden.
Personen mit Immunschwäche - z.B. Säuglinge, Schwangere oder Personen mit einer immunsuppressiven Therapie - erhalten nach Kontakt mit einer an Masern erkrankten Person unter Umständen Immunglobuline, um das Immunsystem zu stärken.
Hinweis
Personen, die an Masern erkrankt sind, müssen den Kontakt mit anderen Personen vermeiden. Sie dürfen vorübergehend keine Gemeinschaftseinrichtungen, öffentliche Veranstaltungen etc. besuchen. Die Ansteckungsgefahr endet rund vier Tage nach Ausbruch des Hautausschlages.
Welche Komplikationen können auftreten?
Masern schwächen das Immunsystem so sehr, dass andere Krankheitserreger über Monate schlechter abgewehrt werden können. Dadurch steigt das Risiko für Komplikationen wie z.B Lungenentzündungen, Mittelohrentzündungen, Kehlkopfentzündungen, Bronchitis oder Magen-Darm-Infekte an. Säuglinge und Kleinkinder sowie Erwachsene haben ein höheres Risiko für Komplikationen.
Eine schwere Komplikation ist die Gehirnentzündung oder Enzephalitis. Sie wird auch als Masernenzephalitis bezeichnet und tritt bei rund einem bis zwei von 1.000 Masernfällen auf. Zehn bis 20 Prozent der Betroffenen versterben an einer Masernenzephalitis. Bei rund 20 bis 30 Prozent bleiben lebenslange schwere Folgeschäden zurück, zum Beispiel Lähmungen oder geistige Behinderungen.
Die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) ist eine seltene Komplikation, die mit einer Verzögerung von sechs bis acht Jahren auftreten kann. Sie gilt als unheilbare „Slow Virus“-Maserninfektion mit unaufhaltbarem Abbau der weißen Hirnsubstanz, die langsam zum Tode führt. Sie kommt bei einer bis fünf von 10.000 Infektionen vor. Besonders gefährdet sind Kinder, die im ersten Lebensjahr erkranken oder während der Geburt angesteckt werden.
Infiziert sich eine Frau während der Schwangerschaft mit Masern, kann eine Frühgeburt oder eine Fehlgeburt die Folge sein. Zudem steigt das Risiko schwerer Komplikationen, z.B. einer Lungenentzündung oder einer Gehirnentzündung, stark an.
Wie Sie Masern vorbeugen können
Gegen Masern steht ein wirksamer, gut verträglicher Impfstoff zur Verfügung. Die Dreifach-Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln - die sogenannte MMR-Impfung - ist im kostenfreien Impfprogramm enthalten. Es werden für alle Personen zwei MMR-Impfungen ab dem vollendeten 9. Lebensmonat empfohlen. Fehlende Impfungen sollen in jedem Lebensjahr nachgeholt werden. Mehr Information zum Thema: Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR)
Die Impfung kann auch nach Kontakt mit einer an Masern erkrankten Person als vorbeugende Schutzmaßnahme eingesetzt werden, z.B. bei unzureichendem Impfschutz oder bei unklarem Impfstatus.
Kinder vor dem vollendeten 9. Lebensmonat können nicht geimpft werden. Daher können diese Kleinkinder nur durch die konsequente Impfung der älteren Kinder und der nicht immunen Erwachsenen geschützt werden.
Da der Mensch der einzige Wirt ist, könnten die Masern durch eine konsequent hohe Durchimpfungsrate der Bevölkerung ausgerottet werden. Weltweit sind die Masern noch immer die Haupttodesursache von Erkrankungen bei Kindern, die durch Impfung vermeidbar wären.
Hinweis
Bei Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Schule bzw. mit dem vollendeten 12. Lebensjahr, soll der MMR-Impfstatus dringend kontrolliert werden. Ein ausreichender Schutz besteht nach zwei schriftlich dokumentierten Impfungen oder wenn mittels Antikörperbestimmung nachgewiesen ist, dass ein ausreichender Schutz vorhanden ist. Bei fehlender Immunität soll die Impfung in jedem Lebensalter nachgeholt werden.
Wohin kann ich mich wenden?
Die Diagnose und Behandlung von Masern erfolgen durch
- Ärztin oder Arzt für Allgemeinmedizin,
- Fachärztin oder Facharzt für Kinderheilkunde,
- Fachärztin oder Facharzt für Hautkrankheiten.
Achtung
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie oder Ihr Kind an Masern erkrankt sind, informieren Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt bzw. das Krankenhaus unbedingt vorab telefonisch, um den Kontakt mit anderen Personen in Warteräumen zu vermeiden!
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:
- Recht auf Behandlung
- Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte
- Was kostet der Spitalsaufenthalt
- Rezeptgebühr: So werden Medikamentenkosten abgedeckt
- Reha & Kur
- Heilbehelfe & Hilfsmittel
- Gesundheitsberufe A-Z
sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 31. August 2022
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: a.o.Univ.Prof. Dr. Andreas Böck, Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde