Röteln
Inhaltsverzeichnis
Wie werden Röteln übertragen?
Röteln sind hoch ansteckend. Die Viren werden durch das Einatmen infektiöser Tröpfchen beim Sprechen, Husten oder Niesen übertragen. Dies wird als Tröpfcheninfektion bezeichnet. Auch durch direkten Kontakt mit infektiösen Nasen- oder Rachensekreten, Blut, Stuhl oder Harn ist eine Ansteckung möglich, man spricht dann von einer Schmierinfektion.
Schwangere, die an Röteln erkranken, können die Viren an das ungeborene Kind weitergeben. Kinder mit angeborenen Röteln können das Virus über Atemwege und Urin bis zu einem Alter von einem Jahr ausscheiden.
Die Zeit von der Ansteckung bis zum Auftreten erster Symptome - die sogenannte Inkubationszeit - beträgt bei Röteln rund zwei bis drei Wochen. Erkrankte sind eine Woche vor bis eine Woche nach Auftreten erster Symptome ansteckend.
Nach einer durchgemachten Infektion besteht lebenslange Immunität.
Welche Symptome können auftreten?
Röteln verlaufen oft nur mit erkältungsähnlichen Beschwerden wie Husten, Schnupfen, Kopfschmerzen und erhöhter Temperatur. Auch Bindehautentzündungen sind möglich. Die Lymphknoten am Hals sind meist geschwollen. Nach einigen Tagen kann ein Hautausschlag hinzukommen, der hinter den Ohren und im Gesicht beginnt und sich dann auf dem ganzen Körper ausbreitet. Der Ausschlag ist typischerweise hellrot mit kleinen, nicht juckenden Flecken. Er verschwindet meist nach ein bis drei Tagen wieder.
Bei Kindern verläuft die Infektion in etwa der Hälfte aller Fälle ohne Krankheitszeichen, bei Erwachsenen in einem Drittel der Fälle.
Wie wird die Diagnose gestellt?
Die Ärztin oder der Arzt führt zunächst eine Anamnese sowie eine körperliche Untersuchung durch. Ein Hautausschlag kann auch durch eine andere Erkrankung verursacht werden, z.B. Masern, Ringelröteln, Dreitagefieber oder Pfeiffersches Drüsenfieber. Zur Sicherung der Diagnose können daher weitere Untersuchungen notwendig sein: Das Rötelnvirus lässt sich mit einem Rachenabstrich oder einer Urinprobe nachweisen. Zusätzlich kann einige Tage nach Beginn des Hautausschlages eine Antikörperbestimmung im Blut erfolgen.
Hinweis
Röteln gehören in Österreich zu den meldepflichtigen Erkrankungen. Das heißt, die Ärztin oder der Arzt meldet jede Rötelnerkrankung der Gesundheitsbehörde.
Wie erfolgt die Behandlung von Röteln?
Eine spezifische Therapie gibt es nicht. Es kommen nur – wenn nötig – fiebersenkende und schmerzlindernde Mittel zum Einsatz. Während der Erkrankung ist es wichtig, viel zu trinken. Zudem sind Schonung und Bettruhe wichtig.
Hinweis
Personen, die an Röteln erkrankt sind, müssen den Kontakt mit anderen Personen – insbesondere Schwangeren - vermeiden. Sie dürfen vorübergehend keine Gemeinschaftseinrichtungen, öffentliche Veranstaltungen etc. besuchen. Die Ansteckungsfähigkeit endet etwa eine Woche nach Auftreten der Symptome.
Welche Komplikationen können auftreten?
Insbesondere Jugendliche und Erwachsene haben ein erhöhtes Risiko für einen schwereren Verlauf der Erkrankung und für Komplikationen. Dazu zählen unter anderem:
- Bronchitis
- Mittelohrentzündung
- Geschwollene und schmerzhafte Gelenke
- Herzmuskelentzündung, Herzbeutelentzündung
- Gehirnentzündung (sehr selten)
Röteln in der Schwangerschaft
Steckt sich eine Schwangere mit Röteln an, kann das Virus auf das ungeborene Kind übertragen werden. Dies wird als Röteln-Embryopathie bezeichnet. Insbesondere in den ersten vier Schwangerschaftsmonaten bis etwa zur 17. Schwangerschaftswoche kann dies schwerwiegende Folgen haben: Beim Kind können schwere Fehlbildungen, z.B. Taubheit, Herzfehler, grauer Star und weitere Organdefekte, auftreten. Auch das Risiko einer Fehl- oder Totgeburt ist hoch, rund 15 bis 20 Prozent aller infizierten ungeborenen Kinder sterben. Ein vollständiger Impfschutz ist daher besonders für Frauen, die schwanger werden möchten, wichtig.
Bei einer Infektion zu einem späteren Zeitpunkt in der Schwangerschaft ist das Risiko für gesundheitliche Schäden des Kindes geringer.
Wie Sie Röteln vorbeugen können
Gegen Röteln steht ein wirksamer, gut verträglicher Impfstoff zur Verfügung. Die Dreifach-Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln - sogenannte MMR-Impfung - ist im kostenfreien Impfprogramm enthalten. Es werden für alle Personen zwei MMR-Impfungen ab dem vollendeten 9. Lebensmonat empfohlen. Fehlende Impfungen sollen in jedem Lebensjahr nachgeholt werden. Mehr zum Thema: Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR)
Die Impfung kann auch nach Kontakt mit einer an Röteln erkrankten Person als vorbeugende Schutzmaßnahme eingesetzt werden, z.B. bei unzureichendem Impfschutz oder bei unklarem Impfstatus.
Durch die Einführung der Schutzimpfung kommen Röteln heute insgesamt selten vor. Die Rötelnfälle der letzten Jahre zeigen jedoch, dass besonders in der Altersgruppe der 15- bis 40-Jährigen die Schutzraten gegen MMR zu niedrig sind und nachgeimpft werden sollte. Nur so kann das Virus weiter zurückgedrängt und das Fehlbildungsrisiko für Kinder von ungeschützten Frauen vermindert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Impfungen sowie Impfungen vor der Schwangerschaft
Hinweis
Bei Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Schule bzw. mit dem vollendeten 12. Lebensjahr soll der MMR-Impfstatus dringend kontrolliert werden. Auch Erwachsene sollen ihren Impfstatus kontrollieren - unbedingt gilt dies für alle Frauen vor einer geplanten Schwangerschaft. Ein ausreichender Schutz besteht nach zwei schriftlich dokumentierten Impfungen oder wenn mittels Antikörperbestimmung nachgewiesen ist, dass ein ausreichender Schutz vorhanden ist. Bei fehlender Immunität soll die Impfung in jedem Lebensalter nachgeholt werden.
Wohin kann ich mich wenden?
Die Diagnose und Behandlung von Röteln erfolgen durch
- Ärztin oder Arzt für Allgemeinmedizin,
- Fachärztin oder Facharzt für Kinderheilkunde,
- Fachärztin oder Facharzt für Hautkrankheiten.
Hinweis
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Kind an Röteln erkrankt ist, informieren Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt vorab telefonisch, um den Kontakt mit anderen Personen in Warteräumen zu vermeiden!
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:
- Recht auf Behandlung
- Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte
- Was kostet der Spitalsaufenthalt
- Rezeptgebühr: So werden Medikamentenkosten abgedeckt
- Reha & Kur
- Heilbehelfe & Hilfsmittel
- Gesundheitsberufe A-Z
sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 31. August 2022
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: a.o.Univ.Prof. Dr. Andreas Böck, Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde