Akutes Nierenversagen
Inhaltsverzeichnis
Welche Ursachen hat ein akutes Nierenversagen?
Ein akutes Nierenversagen kann durch zahlreiche Faktoren ausgelöst werden. Diese werden in drei Gruppen eingeteilt.
Die Ursache liegt „vor“ den Nieren (prärenales Nierenversagen):
Die Nieren werden nicht mehr ausreichend durchblutet. Mögliche Auslöser dieser häufigsten Form des akuten Nierenversagens sind u.a.:
- Herzerkrankungen (z.B. Herzinsuffizienz, Herzinfarkt),
- Lungenembolie,
- Massive Blutungen (z.B. im Rahmen einer Verletzung oder Operation),
- Verbrennungen,
- schwere Entzündungen mit Kreislaufversagen.
Die Ursache liegt in den Nieren (intrarenales Nierenversagen):
Es kommt zu krankhaften Veränderungen in den Nierengefäßen, den Nierenfilterkörperchen oder im Nierenbindegewebe. Mögliche Auslöser sind u.a.:
- Entzündungen (z.B. Glomerulonephritis, aber auch Infektionen),
- Medikamente,
- Vergiftungen,
- Störungen des Immunsystems.
Die Ursache liegt „hinter“ den Nieren (postrenales Nierenversagen):
Durch eine Abflussbehinderung im Harnleiter oder in der Harnblase kommt es zum Rückstau von Harn. Folgende Ursachen kommen u.a. infrage:
Welche Folgen & Komplikationen können auftreten?
Bei einem akuten Nierenversagen wird das Blut nicht mehr ausreichend gefiltert. Dadurch geraten Salz- und Flüssigkeitshaushalt aus der Balance. Mögliche Folgen sind u.a.:
- Wassereinlagerungen im Gewebe (Ödeme),
- Bluthochdruck, mit der Gefahr eines Schlaganfalls, eines Herzinfarktes oder eines Lungenödems,
- Herzschwäche,
- Herzrhythmusstörungen,
- Entzündung des Herzbeutels (Perikarditis),
- Anstieg der Kalium-Konzentration im Blut,
- Übersäuerung des Blutes,
- Blutgerinnungsstörungen mit der Gefahr von Blutungen im Magen-Darm-Trakt,
- Muskelkrämpfe.
Wie wird die Diagnose gestellt?
Die Symptome eines akuten Nierenversagens sind vor allem im Frühstadium häufig uncharakteristisch, wie beispielsweise Übelkeit oder Müdigkeit. Nach Anamnese und körperlicher Untersuchung werden verschiedene Laborparameter bestimmt:
- Blut: Kreatinin, Harnstoff, Kreatinin-Clearance, C-reaktives Protein (CRP) etc.
- Harn: Eiweiß, Harnsediment etc.
Weiters können Ultraschall und Gewebeentnahme (Biopsie) mittels Nierenpunktion notwendig sein.
Wie erfolgt die Behandlung des akuten Nierenversagens?
Für die akute Niereninsuffizienz gibt es keine spezielle Therapie. Wenn möglich steht die Prophylaxe im Vordergrund. Behandelt wird die auslösende Grunderkrankung, z.B. werden bei entzündlichen Infekten Antibiotika oder Immunsuppressiva verabreicht und Harnsteine durch operative Eingriffe entfernt oder mittels Stoßwellen zerkleinert. Weiters werden die Folgewirkungen der Nierenschwäche behandelt, z.B. Ödembildungen reduziert oder der Blutdruck eingestellt. Manchmal ist eine intensivmedizinische Überwachung notwendig. Bei massivem Krankheitsbild muss eine zumindest passagere Nierenersatztherapie durchgeführt werden. Dabei wird das Blut mittels Dialyse gereinigt, bis die Nieren wieder ihre Funktion aufnehmen.
Je nach der auslösenden Ursache erholt sich die Nierenfunktion in unterschiedlichem Ausmaß. Neuere Daten weisen allerdings darauf hin, dass Patientinnen/Patienten mit einem akuten Nierenversagen ein höheres Risiko haben, später eine chronische Nierenerkrankung zu entwickeln. Die akute Niereninsuffizienz ist potenziell lebensbedrohlich. Dies liegt einerseits natürlich daran, dass die auslösenden Ursachen per se oft schwere Erkrankungen sind. Andererseits entstehen durch die Harnvergiftung selbst manchmal schwerwiegende Komplikationen (z.B. Störungen im Elektrolythaushalt).
Wohin kann ich mich wenden?
Für die Behandlung einer akuten Nierenschwäche können Sie sich an folgende Stellen wenden:
- Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin,
- Fachärztin/Facharzt für Nephrologie,
- Notärztin/Notarzt in dringenden Fällen.
Häufig ist ein Krankenhausaufenthalt erforderlich.
Hinweis
Patientinnen/Patienten mit bestehender chronischer Nierenerkrankung haben ein besonders hohes Risiko, auch ein akutes Nierenversagen zu erleiden. Sie sollten jede behandelnde Ärztin/jeden behandelnden Arzt entsprechend informieren, damit z.B. potenziell nierenschädigende Medikamente möglichst vermieden werden.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von den Sozialversicherungsträgern übernommen. Grundsätzlich rechnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS, BVAEB).
Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) oder ein Privatambulatorium in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter Kosten und Selbstbehalte.
Ist ein Krankenhausaufenthalt erforderlich, wird über die Krankenhauskosten abgerechnet. Von der Patientin/dem Patienten ist pro Tag ein Kostenbeitrag zu bezahlen. Die weitere medikamentöse Behandlung zu Hause erfolgt per Rezept durch die Allgemeinmedizinerin/den Allgemeinmediziner bzw. durch die Fachärztin/den Facharzt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Was kostet der Spitalsaufenthalt?
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 17. Januar 2019
Erstellt durch: Redaktion
Abgenommen durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Prof. Dr.med.univ. Gert Johann Mayer, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzfach Innere Medizin (Nephrologie)