Gallensteine: Diagnose
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Wie wird die Diagnose gestellt?
Zunächst erhebt die Ärztin/der Arzt die Krankengeschichte (Anamnese). Bei der körperlichen Untersuchung wird u.a. geprüft, ob ein typischer Druckschmerz im Bauch vorliegt („Murphy-Zeichen“). Dabei drückt die Ärztin/der Arzt, während die Patientin/der Patient einatmet, tief in den rechten Oberbauch unterhalb der letzten Rippe. Liegt eine Irritation der Gallenblase vor, verursacht dieser Druck meist Schmerzen.
In der Regel werden weitere diagnostische Schritte in die Wege geleitet. Dabei kommen folgende Untersuchungsmethoden zur Anwendung:
- Ultraschalluntersuchung des Bauches (Sonographie)
- Laboruntersuchung des Blutes (CRP, Bilirubin, GGT, Alkalische Phosphatase, AST, ALT, eventuell Amylase und Lipase)
Je nach Situation können weitere Untersuchungen erfolgen, z.B.:
- Computertomographie (CT) des Oberbauches,
- Magnetresonanz-Cholangiopankreatikographie (MRCP), eine MRT-Untersuchung und nicht invasive Methode zur Darstellung von Gallen- und Pankreassystem, oder
- Endosonographie (EUS), ein endoskopischer Ultraschall des oberen Bauchraumes. Dabei wird ein flexibler Untersuchungsschlauch mit Ultraschallsonde über den Mund eingeführt. Über den Magen können Bereiche bzw. Organe des Bauchraumes untersucht werden. Auch Proben können entnommen werden.
Zudem kann bei Verdacht auf Gallengangsteine eine endoskopische retrograde Cholangiographie (ERC) durchgeführt werden. Sie kombiniert die Diagnose mit der Behandlung. Bei dieser Methode wird unter Sedierung ein dünner Schlauch mit Kamera (Endoskop) wie bei einer Magenspiegelung über die Speiseröhre bis in den Zwölffingerdarm eingeführt. Mittels eines Kontrastmittels können die Gallengangsteine im Röntgen sichtbar gemacht und unter Röntgenkontrolle mit feinen, durch das Endoskop geführten Instrumenten entfernt werden.
Wohin kann ich mich wenden?
Ansprechstellen sind:
- Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin,
- Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin (Gastroenterologie und Hepatologie).
Hinweis
Die Symptome sind für Betroffene teils schwer einzuordnen. Bei Symptomen (z.B. Schmerzen, Durchfall, Erbrechen, Verstopfung, Fieber, Blut im Stuhl) sollte rasch ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Bei (zunehmend) starken Schmerzen, rascher Verschlechterung des Allgemeinzustandes, Atemnot, beschleunigter Atmung, Blutdruckabfall etc. muss sofort ärztliche Hilfe gerufen werden (Notruf 144!).
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:
- Recht auf Behandlung
- Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte
- Was kostet der Spitalsaufenthalt
- Rezeptgebühr: So werden Medikamentenkosten abgedeckt
- Reha & Kur
- Heilbehelfe & Hilfsmittel
- Gesundheitsberufe A-Z
sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 4. Juni 2020
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Univ.Doz. Prim. Dr. Herbert Anton Wurzer, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzfach Innere Medizin (Gastroenterologie und Hepatologie)