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Impfung gegen Feuchtblattern (Windpocken, Varizellen)

Feuchtblattern – auch Windpocken oder Varizellen genannt – sind eine hochansteckende Infektionskrankheit. Dabei bilden sich juckende, wasserklare Bläschen auf der Haut und auf den Schleimhäuten. Zusätzlich zum Hautausschlag kann Fieber auftreten. Auslöser der Feuchtblattern ist das Varizella-Zoster-Virus. Es wird durch Tröpfchen und über Schmierinfektion übertragen.

Das Varizella-Zoster-Virus kann auch außerhalb des Körpers ansteckend bleiben, abhängig von den Umgebungsbedingungen bis zu einigen Stunden. Jeder Körperkontakt mit einer erkrankten Person sowie der gemeinsame Aufenthalt in einem Raum für fünf Minuten oder länger gilt als ansteckungsgefährlich. Die Ansteckungsgefahr beginnt zwei Tage vor Ausbruch des Hautausschlags. Im Impfplan Österreich steht, für wen die Feuchtblattern-Impfung empfohlen ist.

Feuchtblattern: Krankheitsverlauf und mögliche Folgen

Feuchtblattern sind eine hochansteckende Krankheit mit juckendem Hautausschlag, Bläschen und Fieber. Die Zeit zwischen Ansteckung und ersten Krankheitszeichen – die sogenannte Inkubationszeit – beträgt zwölf bis 21 Tage. Die Ansteckungsfähigkeit endet zumeist erst mit dem vollständigen Verkrusten des Hautausschlags, sodass Betroffene tage- oder sogar wochenlang keine Gemeinschaftseinrichtungen besuchen können.

Schwere Krankheitsverläufe mit Entzündungen von Gehirn und Hirnhäuten (Meningoenzephalitis), Lunge (Pneumonien) und Leber (Hepatitis) sind möglich. Das Risiko für einen schweren Verlauf ist bei Erwachsenen höher als bei Kindern. Besonders gefährlich sind Varizellen für Personen mit Immunsuppression und Schwangere.

Informationen zu Feuchtblattern in der Schwangerschaft finden Sie unter: Feuchtblattern in der Schwangerschaft.

Nach durchgemachten Feuchtblattern verbleiben die Varizella-Zoster-Viren lebenslänglich im Körper bestehen. Werden diese wieder aktiviert, z.B. durch Schwächung des Immunsystems, so kommt es zum Krankheitsbild der Gürtelrose (Herpes Zoster).

Weitere Informationen finden Sie auch unter Feuchtblattern.

Die Feuchtblattern-Impfung

Zur Vorbeugung von Feuchtblattern steht eine allgemein empfohlene Impfung zur Verfügung. Der Lebendimpfstoff wird zweimal im Abstand von mindestens vier, vorzugsweise sechs Wochen verabreicht.

Einen Monat nach der Impfung sollte eine Schwangerschaft vermieden werden.

Hinweis

Die Ärztin oder der Arzt klärt Sie über die Impfung, den passenden Impfstoff sowie das dazugehörige Impfschema auf. Weitere Informationen finden Sie unter Wie Impfungen schützen.

Feuchtblattern-Impfung für Kinder

Die Impfung gegen Feuchtblattern ist nicht im kostenfreien Impfprogramm enthalten. Das Nationale Impfgremium empfiehlt die Impfung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. 

Die Impfung kann auch als Kombinationsimpfstoff Masern-Mumps-Röteln-Varizellen gegeben werden, dann jedoch bevorzugt als die zweite Impfung gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR).

Feuchtblattern-Impfung für Erwachsene

Die Impfung wird allen nicht immunen Erwachsenen empfohlen. „Nicht immun“ bedeutet:

  • dass Feuchtblattern nicht durchgemacht wurden,
  • die Person nicht gegen Feuchtblattern geimpft wurde oder
  • keine schützenden Antikörper gegen Feuchtblattern im Blut nachweisbar sind.

Besonders wichtig ist die Impfung für bestimmte Personengruppen, unter anderem z.B. für seronegative Frauen im gebärfähigen Alter (Risiko für Fehlbildungen des Ungeborenen bei Erstinfektion in der Schwangerschaft) und deren engen Kontaktpersonen, Personal im Gesundheitswesen, Personal von Gemeinschaftseinrichtungen sowie Personen mit bestimmten chronischen Erkrankungen oder Therapien.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 3. Juni 2024

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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