Impfung gegen Feuchtblattern (Windpocken, Varizellen)
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Feuchtblattern: Krankheitsverlauf und mögliche Folgen
Feuchtblattern sind eine hochansteckende Krankheit mit juckendem Hautausschlag, Bläschen und Fieber. Schwere Krankheitsverläufe mit Entzündungen des Gehirns und der Hirnhäute, Lunge (Pneumonien), und Leber (Hepatitis) sind möglich. Das Risiko für einen schweren Verlauf ist bei Erwachsenen höher als bei Kindern. Besonders gefährlich sind Varizellen für Personen mit mit geschächtem Immunsystem und für Schwangere. Die Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung – die sogenannte Inkubationszeit – beträgt 12 bis 21 Tage.
Informationen zu Feuchtblattern in der Schwangerschaft finden Sie unter: Feuchtblattern in der Schwangerschaft.
Hinweis
Nach einer durchgemachten Feuchtblattern-Erkrankung verbleiben die Varizella-Zoster-Viren lebenslang im Körper bestehen. Werden diese wieder aktiviert, z.B. durch eine Schwächung des Immunsystems, so kommt es zur Gürtelrose (Herpes Zoster).
Warum gegen Feuchtblattern impfen?
Die Impfung gegen Feuchtblattern kann den Ausbruch einer Erkrankung verhindern oder diesen deutlich abschwächen.
Das Varizella-Zoster-Virus kann auch außerhalb des Körpers je nach Umgebungsbedingungen bis zu einigen Stunden ansteckend bleiben. Jeder Körperkontakt mit einer erkrankten Person sowie der gemeinsame Aufenthalt in einem Raum für fünf Minuten oder länger gilt als ansteckend. Die Ansteckungsgefahr beginnt zwei Tage vor Auftreten des Hautausschlags. Der Hautausschlag bleibt lange ansteckend, so dass erkrankte Kinder oft wochenlang keine Gemeinschaftseinrichtung besuchen können.
Hinweis
Die Ärztin oder der Arzt klärt Sie über die Impfung, den passenden Impfstoff sowie das dazugehörige Impfschema auf. Weitere Informationen finden Sie unter Wie Impfungen schützen.
Feuchtblattern-Impfung für Kinder
Die Impfung gegen Feuchtblattern ist nicht im kostenfreien Impfprogramm enthalten. Das Nationale Impfgremium empfiehlt eine zweimalige Impfung.
- Impfung: ab dem vollendeten ersten Lebensjahr
- Impfung: vorzugsweise nach 6 Wochen, jedoch mit einem Mindestabstand von 4 Wochen.
Hinweis
Erfolgt die Impfung bereits vor dem vollendeten ersten Lebensjahr im Alter von neun bis zwölf Monaten, sollte der Abstand zwischen den beiden Impfungen mindestens drei Monate betragen.
Die Impfung kann auch als Kombinationsimpfstoff Masern-Mumps-Röteln-Varizellen gegeben werden, dann jedoch bevorzugt die zweite Impfung gegen MMR. In diesem Impfschema wird MMR-V vier Wochen nach der ersten Impfung gegen MMR geimpft, die zweite Dosis gegen Varizellen wird dann nach sechs Wochen geimpft.
Feuchtblattern-Impfung für Erwachsene
Die Impfung wird allen nicht-immunen Erwachsenen bis zum vollendeten 60. Lebensjahr empfohlen. „Nicht-immun“ bedeutet:
- dass Feuchtblattern nicht durchgemacht wurden,
- die Person nicht gegen Feuchtblattern geimpft wurde oder
- keine schützenden Antikörper gegen Feuchtblattern im Blut nachweisbar sind.
Besonders wichtig ist die Impfung für bestimmte Personengruppen, unter anderem z.B. für seronegative Frauen im gebärfähigen Alter (Risiko für Fehlbildungen des Ungeborenen bei Erstinfektion in der Schwangerschaft) und deren engen Kontaktpersonen, Betreuungspersonen von Kindern, Personal im Gesundheitswesen, Kinder mit eingeschränkter Funktion des Immunsystems oder Krebserkrankungen sowie Reisende.
Hinweis
Einen Monat nach der Impfung soll eine Schwangerschaft vermieden werden.
Quelle
Für die Erstellung dieser Gesundheitsinformation wurde der Impfplan Österreich 2024/2025, Version 1.0 (Stand: 01.10.2024) als Quelle herangezogen.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 10. Dezember 2024
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal