Ärztliche Hilfe für die Psyche
Inhaltsverzeichnis
Psychiatrie, psychotherapeutische sowie fachspezifische psychosomatische Medizin
Psychiaterinnen/Psychiater sind Fachärztinnen/Fachärzte für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin. Sie haben nach dem Medizinstudium eine mehrjährige Facharztausbildung absolviert. Da sich die Ausbildungsordnungen laufend geändert haben, existieren auch andere Bezeichnungen für Psychiaterinnen/Psychiater wie: Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie oder Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie und Neurologie. Nähere Informationen zum Berufsbild der Fachärztin/des Facharztes finden Sie unter Fachärztin/Facharzt.
Die Psychiaterin/der Psychiater untersucht Menschen, die an psychiatrischen Problemen und psychischen Störungen leiden, und leitet bei Bedarf Behandlungsmaßnahmen ein. Die ärztliche Behandlung erfolgt meist medikamentös – oft in Kombination mit Kurzgesprächen. Viele Psychiaterinnen und Psychiater verfügen auch über eine klassische Psychotherapie-Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz oder die sogenannten PSY-Diplome der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK). In der neuen Ausbildungsordnung für Psychiaterinnen/Psychiater ist psychotherapeutische Medizin ein verpflichtender Bestandteil.
Ärztinnen/Ärzte bestimmter Quellfachgebiete, die sich spezielle ärztlich-medizinische Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Fachgebiet psychosomatische Medizin aneignen, weisen durch ein Spezialisierungsdiplom eine qualitätsgesicherte strukturierte Weiterbildung in diesem Gebiet nach. Die Weiterbildung in der Spezialisierung fachspezifisch psychosomatische Medizin ist nach Erwerb der Berufsberechtigung als Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt möglich.
Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapeutische Medizin
Kinderpsychiaterinnen/Kinderpsychiater durchlaufen eine mehrjährige Ausbildung. Nach dem Medizinstudium müssen sie eine Facharztausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapeutische Medizin absolvieren. Ärztinnen/Ärzte, die vor Inkrafttreten der Ärztinnen-/Ärzteausbildungsordnung 2015 Kinderpsychiaterinnen/Kinderpsychiater wurden, haben zuerst eine andere Fachrichtung abgeschlossen (Kinderheilkunde, Psychiatrie, Neurologie) und sich danach auf das Additivfach Kinder- und Jugendneuropsychiatrie spezialisiert. Diese speziell ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte sind zumeist auch gleichzeitig Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten.
Die Kinder- und Jugendpsychiatrie beschäftigt sich vor allem mit Entwicklungsstörungen, Störungen des Sozialverhaltens sowie psychiatrischen Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter (z.B. Angsterkrankungen, Zwangserkrankungen, Depressionen etc.).
Behandlung im Krankenhaus/Rehabilitation
Sollte aufgrund der Symptomatik und des Schweregrads einer psychischen bzw. psychosomatischen Erkrankung ein stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus notwendig sein, stehen psychiatrische und psychosomatische Abteilungen – auch teils mit Tageskliniken – zur Verfügung.
Ärztinnen/Ärzte, klinische Psychologinnen/Psychologen, Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten, speziell ausgebildetes Pflegepersonal und noch andere Berufsgruppen (z.B. Ergotherapeutinnen/Ergotherapeuten) arbeiten hier interdisziplinär zusammen, um die Patientinnen/Patienten ganzheitlich zu betreuen.
In akuten Krisen – insbesondere in der Nacht und am Wochenende – ist die erste Anlaufstelle die nächste psychiatrische Ambulanz eines Krankenhauses. Unter „Services“ finden Sie die Kliniksuche.
Es gibt auf die Psyche spezialisierte Ambulanzen und Rehabilitationseinrichtungen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Gesundheitssuche.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 3. Oktober 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Österreichische Ärztekammer