Demenz: Diagnose
Inhaltsverzeichnis
Wie wird die Diagnose gestellt?
Als erste Ansprechpartnerin/erster Ansprechpartner gilt die Hausärztin/der Hausarzt. Diese überweisen die Patientinnen/Patienten zu Fachärztinnen/Fachärzten für Psychiatrie oder Neurologie. Auch die Zuweisung zu Gerontopsychiatrischen Zentren und Memory Kliniken oder Gedächtnisambulanzen kann erfolgen.
In verschiedenen Untersuchungen wird abgeklärt, ob den Symptomen eine degenerative Demenz oder eine andere behandelbare Erkrankung zugrunde liegt (Differentialdiagnostik). Dazu wird der neurologische, psychiatrische und internistische Zustand der Patientin/des Patienten untersucht. Für die genaue Diagnose einer Demenz werden psychologische Tests, Laboruntersuchungen und bildgebende Verfahren durchgeführt.
Das Arztgespräch
Die Ärztin/der Arzt erfasst zunächst die persönliche Befindlichkeit und die Krankengeschichte der Patientin/des Patienten (Anamnesegespräch). Dabei werden neben den körperlichen auch psychische und soziale Aspekte besprochen und mögliche Einflussfaktoren abgeklärt. Zusätzlich werden auch eine oder mehrere Personen aus dem nahen Verwandten- bzw. Bekanntenkreis befragt (Fremdanamnese). Dies ist wichtig, da die Betroffenen selbst manchmal die Symptome unzureichend darstellen oder „beschönigen“ und sich oft unterschiedliche Wahrnehmungen ergeben.
Vorbereitung auf das Arztgespräch
So können Patientinnen/Patienten und Angehörige sich auf das Arztgespräch vorbereiten:
- Beobachtete Symptome und Veränderungen beschreiben – auch sozialer Natur, wie Rückzug, Rollenverschiebungen, Abgabe von Tätigkeiten (siehe auch Demenz: Vorbeugen).
- Informationen zu eventuell bestehenden Erkrankungen bzw. Vorerkrankungen vorbereiten, Befunde mitnehmen.
- Liste von Medikamenten, die aktuell eingenommen werden, mitnehmen.
Körperliche Untersuchung
Durch Laboruntersuchungen und EKG sollen mögliche Ursachen anderer Erkrankungen oder Mangelzustände abgeklärt werden. Laboruntersuchungen und EKG beschreiben den Zustand des Herz-Kreislauf-Systems, der Gefäße und des Stoffwechsels und stellen eventuelle Risikofaktoren fest, die bei der Entstehung einer Demenz eine Rolle spielen. In Laboruntersuchungen werden als Standardparameter Blutbild, Elektrolyte, Blutzucker, TSH (Schilddrüsenhormone), Folsäure und Vitamin B12 sowie Nieren- und Leberparameter (z.B.Kreatinin, GOT) untersucht. Sie liefern auch einen etwaigen Hinweis, ob seltene behandelbare Ursachen für Demenzerkrankungen vorliegen. Bei Verdacht auf nicht degenerative Demenzursachen (z.B. eine entzündliche Gehirnerkrankung) können eine Untersuchung der Gehirn-Rückenmarks-Flüssigkeit (Liquor) sowie Laboruntersuchungen von Folsäure durchgeführt werden.
Neuropsychologische Untersuchung
Zur genauen Diagnose zählen neuropsychologische Tests, mit denen die Gedächtnisleistung, die sprachlichen Fähigkeiten, die räumliche und zeitliche Orientierung, die Aufmerksamkeit und die Fähigkeit, komplexere Aufgaben durchzuführen, untersucht werden. Auch eventuelle begleitende emotionale Störungen (z.B. Depression, Aggressivität) und Verhaltensstörungen werden diagnostiziert. Der weltweit am häufigsten angewandte Test ist der Mini-Mental-Status-Test (MMST). Zudem stehen der Demenz Detektion, der Montreal Cognitive Assessment, der Parkinson Neuropsychometric Dementia Assessment und der Uhrentest zur Verfügung.
Welche weiteren Untersuchungen stehen zur Verfügung?
Untersuchungen mit bildgebenden Verfahren, z.B.Computertomographie (CT) oder Magnetresonanztomographie (MRT), können bei Demenzverdacht den Zustand des Gehirns darstellen. Damit können u.a. degenerative und vaskuläre Veränderungen, Tumore oder Läsionen entdeckt werden. Bei einer unsicheren Differentialdiagnostik kann eine Messung bestimmter Gehirnfunktionen, z.B. des Stoffwechsels, durch nuklearmedizinische Verfahren, z.B. Single-Photon-Emissions-Computertomographie (SPECT) zur cerebralen Durchblutungsmessung oder Positronenemissionstomographie (PET) zur cerebralen Glukose-Verstoffwechslungs-Messung, durchgeführt werden. In den letzten Jahren ist die Darstellung der Amyloid-Plaques durch ein Amyloid-PET möglich geworden. Genetische Untersuchungen sind eine zusätzliche Option.
Hinweis
Die Untersuchungen liefern Hinweise, ob eine bestimmte Demenzerkrankung wahrscheinlich vorliegt. Mit endgültiger Sicherheit kann eine degenerative Demenz erst nach dem Tod durch eine pathologische Untersuchung des Gehirns festgestellt werden.
Wie erfolgen die Erstdiagnostik und die Aufklärung der Betroffenen?
Eine frühe Diagnostik von Demenzerkrankungen dient auch dazu, die Erkrankten und deren Angehörige über die folgenden Punkte zu informieren und aufzuklären:
- Diagnose,
- Verlauf der Erkrankung,
- mögliche Symptome,
- medikamentöse Therapien,
- psychologische bzw. psychiatrische Therapien,
- Training zum Erhalt der Fähigkeiten sowie
- soziale Betreuung und Pflege.
Dadurch kann der Krankheitsverlauf eventuell verlangsamt und die Lebensqualität erhalten werden. Durch Aufklärung können bestimmte problematische Reaktionen und Verhaltensweisen der Erkrankten von den Betreuungspersonen besser verstanden und Missverständnisse unter Umständen vermieden werden.
Welche Diagnosekriterien gibt es?
Zum erworbenen Defizit des Erinnerungsvermögens muss mindestens eine der folgenden Störungen hinzukommen:
- Störung der Sprache,
- Beeinträchtigung der Motorik bzw. motorischer Abfolgen,
- Unvermögen, Gegenstände, Gesichter und andere sensorische Informationen zu erkennen oder
- Störungen beim Planen, Organisieren, abstrakten und logischen Denken.
Wohin kann ich mich wenden?
Die Abklärung des Verdachts einer Gedächtnisstörung ist in folgenden Einrichtungen möglich:
- Fachärztin/Facharzt für Neurologie oder Psychiatrie, Hausärztin/Hausarzt,
- spezielle Krankenhausambulanz: z.B. neurologische oder psychiatrische Ambulanz, Gedächtnisambulanz
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:
- Recht auf Behandlung
- Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte
- Rezeptgebühr: So werden Medikamentenkosten abgedeckt
- Heilbehelfe & Hilfsmittel
- Gesundheitsberufe A-Z
sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 14. Januar 2021
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Priv.-Doz. Dr. Michael Rainer, Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, Facharzt für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin, Zusatzfach Psychiatrie und Neurologie (Geriatrie)